Zuschuss

Förderung zur Teilnahme von Schulveranstaltungen im Inland

Förderung für einkommensschwache Familien zur Teilnahme ihrer Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen (Schilager, Wienwoche, Projektwoche) in Österreich. Fördersätze bis 60 %, maximal € 150. Anträge elektronisch vor Veranstaltungsbeginn. Gültig bis 31.12.2027.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol, Wien
Fördersumme: Bis zu € 150 pro Schulveranstaltung
Förderquote: 50% - 60%

Förderziel

Ziel der Förderung ist, einkommensschwachen Familien die Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen im Inland zu erleichtern und damit Klassengemeinschaft sowie Integration zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahmegebühren

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Obsorgeberechtigte Person lebt mit dem Kind im selben Haushalt
  • Haushaltseinkommen unter der in der Richtlinie festgelegten Obergrenze
  • Hauptwohnsitz des Fördernehmers in Tirol
  • Bezug von Familienbeihilfe für das zu fördernde Kind
  • Kind bis zur 9. Schulstufe besucht eine Pflichtschule
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde

Beschreibung

In Tirol und Wien richtet sich diese Förderung an einkommensschwache Familien, um Kindern bis zur 9. Schulstufe in Pflichtschulen die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen wie Schilager, Wienwoche oder Projektwoche zu ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind Obsorgeberechtigte, die mit dem Kind im selben Haushalt leben und Familienbeihilfe beziehen. Die Unterstützung leistet einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den nachgewiesenen Teilnahmegebühren und deckt je nach Einkommen bis zu 60 % der Kosten ab, maximal 150 € pro Veranstaltung. Damit soll insbesondere die Klassengemeinschaft gestärkt sowie Integration und soziale Teilhabe gefördert werden. Anträge müssen vor Veranstaltungsbeginn elektronisch eingereicht werden und können bis zum 31.12.2027 gestellt werden.

Weitere Voraussetzung ist ein Haushaltseinkommen unterhalb der in den Richtlinien festgelegten Obergrenze sowie der Hauptwohnsitz in Tirol. Gefördert werden ausschließlich Schulveranstaltungen in Österreich, die mindestens drei Tage (zwei Übernachtungen) umfassen. Dem Antrag ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde beizulegen. Die offene, fortlaufende Fördermöglichkeit gewährleistet eine flexible Antragstellung für alle geeigneten Projekte im Inland und unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte dabei, Kindern wertvolle Lernerfahrungen außerhalb des Klassenzimmers zu ermöglichen.

Antrag starten →