Zuschuss

Förderung zur Unterstützung der Tätigkeit des OÖ. Presseclub

Förderung des laufenden Aufwandes des OÖ. Presseclub zur Unterstützung seiner Funktion als Drehscheibe für Medienfachleute im Bundesland Oberösterreich. Anträge sind bis spätestens 1. Dezember des jeweiligen Jahres einzureichen.

Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung der Tätigkeit des OÖ. Presseclub als zentrale Drehscheibe für Medienfachleute im Bundesland Oberösterreich.

Förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderansuchen des OÖ. Presseclub

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Förderansuchen
  2. Fördererklärung FinD/E-2

Beschreibung

Die Förderung zur Unterstützung der Tätigkeit des OÖ. Presseclub richtet sich an gemeinnützige Interessenverbände oder Vereine im Bundesland Oberösterreich und zielt darauf ab, die Rolle des Clubs als zentrale Vernetzungsplattform für Journalist:innen und Medienfachleute nachhaltig zu stärken. Über einen jährlichen Zuschuss werden die laufenden Betriebskosten abgedeckt, um Veranstaltungen, Workshops und Informationsangebote aufrechtzuerhalten. Als Drehscheibe für Pressearbeit und fachlichen Austausch bietet der OÖ. Presseclub ein professionelles Umfeld, in dem sich Teilnehmer:innen aus Medien, Kultur und Kommunikation vernetzen, Wissen teilen und Zukunftsthemen diskutieren können.

Für eine Antragstellung ist ein formloses Förderansuchen gemeinsam mit der ausgefüllten Fördererklärung FinD/E-2 einzureichen. Förderanträge müssen jeweils bis spätestens 1. Dezember des laufenden Jahres beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Abteilung Kommunikation und Medien, eingehen. Als förderfähige Ausgaben gelten insbesondere alle laufenden Betriebskosten, die im direkten Zusammenhang mit den Aktivitäten des Presseclubs stehen. Die Verpflichtung zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung (etwa durch Vorlage des Jahresabschlusses) gewährleistet eine transparente Mittelverwendung. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und steht unbefristet zur Verfügung. Mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 0,015 Mio. Euro leistet das Land Oberösterreich einen kontinuierlichen Beitrag zur Stärkung der regionalen Medienlandschaft.

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