Förderungen an den Kärntner Zivilschutzverband
Das Land Kärnten stellt dem Kärntner Zivilschutzverband zur Deckung von Personal- und Projektkosten einen Landesbeitrag zur Verfügung. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zur Deckung des Personalaufwandes und des Projektkostenaufwandes des Kärntner Zivilschutzverbandes.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Projektkostenaufwand
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung erforderlich
- Schriftliche Förderungszusage
Beschreibung
Eine fortlaufend offene Zuschussförderung des Landes Kärnten sichert dem Kärntner Zivilschutzverband finanzielle Mittel zur Abdeckung des Personalaufwands sowie des Projektkostenaufwands. Als gemeinnütziger Verein in den Bereichen Katastrophenschutz sowie Arbeit & Soziales trägt diese Unterstützung maßgeblich zur Stärkung der Einsatzkapazitäten und Professionalisierung im Land bei. Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Interessensverbände oder Vereine, die nach formeller Antragstellung eine schriftliche Zusage der Abteilung 3 – Gemeinden und Katastrophenschutz erhalten. Anträge können jederzeit eingereicht werden; die Zuweisung der Mittel erfolgt im Rahmen einer Ermessensentscheidung der zuständigen Fachstelle. Seit 2014 besteht diese unbefristete Unterstützung, wodurch langfristige Strategien und Kontinuität gewährleistet werden können.
Diese Unterstützung ermöglicht eine nachhaltige Personalstruktur sowie die Umsetzung vielfältiger Projekte von Präventionsmaßnahmen über Übungen bis hin zu Informationskampagnen im Bevölkerungsschutz. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen insbesondere Fort- und Weiterbildungen für Mitarbeiter:innen, die Anschaffung von Schutzausrüstung, Durchführung von Katastrophenschutzübungen sowie Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen. Sie stärkt die organisatorische und personelle Handlungsfähigkeit des Trägers im Katastrophenschutzwesen und schafft einen verlässlichen Rahmen für langfristige Planungen. Durch die planbare und kontinuierliche Finanzierung lassen sich innovative Ansätze im Bevölkerungsschutz realisieren und die Kooperation mit Kommunen, Expert:innen und weiteren Partner:innen intensivieren. Die flexible Budgetierung ermöglicht dabei eine passgenaue Verteilung der Mittel. Interessierte Organisationen können durch die formelle Antragstellung die Grundlage für eine zügige und passgenaue Unterstützung legen.