Zuschuss

Förderungen an nicht natürliche Personen

Direkte Förderungen an Vereine, Gesellschaften und andere juristische Personen für universitäre Aktivitäten wie Alumnibetreuung oder Informationsveranstaltungen. Gültig ab 01.01.2013 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Förderungen an Vereine, Gesellschaften oder andere juristische Personen für im Aufgabenbereich und im Interesse der Universität liegenden Aktivitäten (z.B.: für Alumnibetreuung, Informationsveranstaltungen etc.).

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Voraussetzungen werden von der jeweiligen Universität festgelegt

Beschreibung

Die „Förderungen an nicht natürliche Personen“ unterstützen österreichweit juristische Träger wie Vereine, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche sowie gemeinnützige Organisationen, die in enger Kooperation mit einer öffentlichen Universität tätig sind. Im Zentrum stehen universitäre Aktivitäten wie Alumnibetreuung oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen. Das Programm wird vom Wissenschaftsministerium finanziert und ist seit dem 1. Jänner 2013 fortlaufend verfügbar, bis das bereitgestellte Volumen vollständig ausgeschöpft ist. Gefördert werden Vorhaben, die im Aufgabenbereich und im Interesse der Universität liegen und zur Stärkung von Forschung, Innovation sowie Aus- und Weiterbildung beitragen.

Die Zuerkennung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei die konkreten Voraussetzungen von der jeweiligen Universität definiert werden. Anträge können jederzeit – bis zur Erschöpfung der Mittel – direkt bei der zuständigen Abwicklungsstelle der öffentlichen Universität eingereicht werden. Die Auszahlungssummen variieren jährlich und werden quartalsweise in der Transparenzdatenbank veröffentlicht. Durch diese Förderschiene erhalten juristische Personen finanzielle Planungssicherheit für die Durchführung nachhaltiger Bildungs- und Forschungsprojekte sowie für Maßnahmen der universitären Öffentlichkeitsarbeit. Ziel ist es, die Autonomie der Universitäten zu stärken und innovative universitäre Initiativen zu fördern, die einen Mehrwert für Studierende, Alumni und Wissenschaftsschnittstellen bieten.

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