Zuschuss

Förderungen aus Mitteln des Sports

Sportförderungen der Stadt Villach unterstützen Sportvereine und -verbände mit Zuschüssen für Breiten-, Leistungs- und Nachwuchssport sowie für Investitionen, Veranstaltungen und Materialanschaffungen. Anträge je nach Kategorie laufend oder mit Jahresfristen möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Sicherstellung der zielgruppengerechten und nachhaltigen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Villacher Sportvereine, insbesondere Förderung der Jugend- und Nachwuchsarbeit sowie Unterstützung von Sportstätten, Sportveranstaltungen, Verbänden und Materialanschaffungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten von Sportvereinen
  • Investitionen in Sportstätten (Errichtung, Erweiterung, Sanierung)
  • Anschaffung von Sportmaterial
  • Veranstaltungskosten (Organisation, Logistik)
  • Personalkosten für Trainer und Betreuer

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Förderung von Einzelsportler:innen
  • Schulsportveranstaltungen
  • Firmensportveranstaltungen
  • Preisgelder
  • Investitionen für kommerziell betriebene Sportanlagen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliche Antragstellung
  • Vereinssitz oder Hauptwohnsitz in Villach
  • Rechtsfähigkeit (Eintrag im Vereinsregister bzw. Firmenbuch)
  • Anerkennung der Basissubventionsordnung und Bereichssubventionsordnung Sport

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antragsformular
  2. Kostenschätzung ab € 3.000
  3. Erklärung zur projekt-/veranstaltungsbezogenen Mittelverwendung

Bewertungskriterien

  • Anzahl aktiver Nachwuchssportler:innen
  • Aktuelle Spielklassenzugehörigkeit
  • Anzahl aktiver Vereinsmitglieder
  • Inklusionsaspekte und generationenübergreifende Interaktionen

Beschreibung

Förderungen aus Mitteln des Sports der Stadt Villach richten sich an Sportvereine und -verbände mit Sitz oder Geschäftsstelle in Villach. Ziel ist die nachhaltige Weiterentwicklung generationen- und inklusionsübergreifender Angebote, mit besonderem Fokus auf Jugend- und Nachwuchsarbeit. Gefördert werden laufende Betriebskosten ebenso wie Investitionen in Sportstätten – von Errichtung, Erweiterung bis Sanierung – sowie die Anschaffung von Sportmaterialien. Zudem sind Veranstaltungs- und Personalkosten (Trainer:innen, Betreuer:innen) förderfähig. Anträge sind schriftlich einzureichen und unterliegen je nach Förderschwerpunkt festen Fristen: Grund- und Jahresförderung sowie Nachwuchsförderung jeweils bis 31. Jänner, Investitionszuschuss bis Juli, Großveranstaltungen bis September; sonstige Förderungen können laufend gestellt werden.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die nachweislich den Vereins- oder Hauptwohnsitz in Villach haben und die Basissubventionsordnung sowie die Bereichssubventionsordnung Sport anerkennen. Ausgeschlossen bleiben Einzelsportler:innen, Schulsport- und Firmensportveranstaltungen, Preisgelder sowie Investitionen für kommerziell betriebene Sportanlagen. Die Auswahl der förderwürdigen Projekte erfolgt nach klaren Kriterien wie Anzahl aktiver Nachwuchssportler:innen, Spielklassenzugehörigkeit, Mitgliederzahlen sowie Inklusions- und generationenübergreifende Interaktionskonzepte. Zur Antragstellung werden das Online-Formular, eine Kostenschätzung ab € 3.000 sowie eine Erklärung zur projektbezogenen Mittelverwendung benötigt. Die Sportförderungen der Stadt Villach tragen dazu bei, attraktive Angebote für alle Altersgruppen zu sichern und die Sportlandschaft vor Ort langfristig zu stärken.

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