Förderungen der Innovationsstiftung für Bildung
Innovative Projekte im Bildungs- und Forschungsbereich in ganz Österreich werden gefördert. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Es werden innovative Projekte gefördert, die Bildung in Österreich im Sinn des Lebenslangen Lernens verändern: vom Kindergarten über Schule und Universität bis zur Erwachsenenbildung. In Kooperation mit Forschung und Wirtschaft soll das Bildungssystem nachhaltig weiterentwickelt werden.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beteiligung von Schulen, elementarpädagogischen oder außerschulischen Einrichtungen
- Erfüllung der Kriterien der Innovationsstiftung für Bildung (Qualität, Relevanz, Risikoorientierung, Praxis- und Innovationsorientierung)
- Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen laut ISBG § 3 Abs. 5
Bewertungskriterien
- Qualität und Relevanz
- Risikoorientierung
- Praxis- und Innovationsorientierung
- Diversitäts-, Inklusions- und Transformationsorientierung
- Offenheit
- Impact- und Systemorientierung
- Antizipation und Adaptivität
- Nachhaltigkeitsorientierung
- Chancengerechtigkeit und soziale Durchlässigkeit
- Ausmaß der Vernetzung
Beschreibung
Die Innovationsstiftung für Bildung fördert innovative Vorhaben im Bildungs- und Forschungsbereich in ganz Österreich als Zuschuss. Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Schulen, elementarpädagogische sowie außerschulische Träger, Universitäten, Fachhochschulen, Unternehmen und gemeinnützige Erwachsenenbildungsorganisationen können Projekte einreichen, die das Prinzip des lebenslangen Lernens in allen Bildungsstufen – vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung – neu denken. Durch die enge Kooperation mit Wirtschaft und Forschung soll das heimische Bildungssystem nachhaltig weiterentwickelt und strategisch erneuert werden. Eine kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit ermöglicht einen „One-Stop-Shop“ über die Plattform Bildungsförderung, die von der OeAD-GmbH im Auftrag der Innovationsstiftung betrieben wird.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Beteiligung von Schulen, elementarpädagogischen oder außerschulischen Bildungseinrichtungen; darüber hinaus müssen die Kriterien der Innovationsstiftung – Qualität und Relevanz, Risikoorientierung, Praxis- und Innovationsorientierung – ebenso erfüllt werden wie Diversitäts-, Inklusions- und Transformationsorientierung, Offenheit, Impact- und Systemorientierung, Antizipation und Adaptivität, Nachhaltigkeit, Chancengerechtigkeit sowie ein hohes Vernetzungsniveau. Der jährliche Budgetrahmen liegt bei rund 2 Mio. Euro, Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Stiftung zeichnet erfolgreiche Projekte zusätzlich mit Gütesiegeln aus und zeigt im Rahmen einer jährlich aktualisierten Bildungsinnovations-Landkarte die vielfältigen Vorreiter:innen auf.