Förderungen der Landwirtschaft nach der Dienstleistungsrichtlinie des Bundes
Förderung von Investitionen, Personal- und Sachkosten in den Bereichen landwirtschaftliche Beratung, Biolandwirtschaft, Verarbeitung, Vermarktung, Innovation, Landtechnik, Pflanzenbau, Tierhaltungsqualität und der Konsolidierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Anträge jährlich bis 31.10. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen, Personal- und Sachkosten der Landwirtschaftskammern sowie von juristischen Personen und Personenvereinigungen in den Bereichen landwirtschaftliche Beratung und Bildung, biologische Landwirtschaft (Bioverbände), Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung, Innovationen, landtechnische Maßnahmen, Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft sowie Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung; Konsolidierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Jährliche Antragstellung unabhängig von der Projektdauer
- Jährliche Erstellung von Verwendungsnachweisen
- Geförderte Beratungs- und Lehrkräfte müssen über fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Verwendungsnachweise
- Zahlungsnachweise
- Qualifikationsnachweise
Beschreibung
Die Förderungen der Landwirtschaft nach der Dienstleistungsrichtlinie des Bundes richten sich an Landwirtschaftskammern, juristische Personen, Personenvereinigungen sowie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich. Ziel ist die Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Strukturen durch Zuschüsse zu Investitionen sowie Personal- und Sachkosten. Förderfähig sind Projekte in den Bereichen landwirtschaftliche Beratung und Bildung, biologische Landwirtschaft, Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung, Innovationen, Landtechnik, Pflanzenbau, Saatgutwirtschaft und Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung. Darüber hinaus unterstützt die Richtlinie die Konsolidierung bestehender Betriebe. Die Förderquote bewegt sich je nach Maßnahme zwischen 40 % und 100 %, Anträge können jährlich bis zum 31. Oktober des dem Förderjahr vorangehenden Jahres eingereicht werden.
Gefördert werden ausschließlich anrechenbare Aufwendungen für Investitionen, Personal und Sachmittel. Voraussetzung ist die jährliche Antragstellung unabhängig von der Projektdauer, die Erstellung eines Verwendungsnachweises bis spätestens 31. März des Folgejahres sowie der Nachweis fachlicher und pädagogischer Qualifikation aller geförderten Beratungs- und Lehrkräfte. Für die Einreichung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, Zahlungs- und Verwendungsnachweise sowie Qualifikationsnachweise bereitzustellen. Die Abwicklung erfolgt durch die Abteilung Land- und Forstwirtschaft im Amt der Oberösterreichischen Landesregierung. Mit der Förderung lassen sich innovative Vorhaben sowie Bildungs- und Beratungsangebote effizient realisieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung des Agrarsektors in Oberösterreich langfristig sichern.