Zuschuss

Förderungen der Sektion II für Projekte im Bereich Landwirtschaft

Förderbeitrag zur Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen für Projekte im Bereich Landwirtschaft. Gültig ab 01.12.2025 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Leistung eines Förderbeitrags zur Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen für Projekte im Bereich Landwirtschaft auf Grundlage von Einzelförderungsverträgen (Mustervertrag BMF) gem. § 5 ARR 2014.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Existenzgründer/innen

Beschreibung

Die Förderungen der Sektion II unterstützen ab dem 1. Dezember 2025 natürliche und juristische Akteur:innen in ganz Österreich, die innovative Projekte im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung realisieren möchten. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss stehen bis zu einem Gesamtvolumen von 0,4 Mio. Euro Mittel bereit, die im Rahmen von Einzelförderungsverträgen (Mustervertrag BMF) gemäß § 5 ARR 2014 vergeben werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen sowie Existenzgründer:innen. Durch die Förderung sollen multifunktionale, krisenresiliente Agrar- und ländliche Strukturen gestärkt und eine flächendeckende Lebensmittelversorgung gesichert werden.

Der Zuschuss richtet sich an Projekte, die eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Entwicklung moderner Agrarbetriebe fördern und gleichzeitig die Vitalität von Stadt-Umland-Regionen erhöhen. Ziel ist es, bäuerliche Familienbetriebe zu stabilisieren und die österreichischen Absatzmärkte zu festigen. Die Mittel werden bis zur Ausschöpfung des Volumens vergeben, wobei jede Förderung individuell geprüft und auf Grundlage der Bundesrahmenrichtlinie ARR 2014 bewilligt wird. Mit dieser Initiative wird eine solide Basis geschaffen, um langfristig umwelt- und wirtschaftsfreundliche Maßnahmen in der Landwirtschaft zu verankern und Innovationen voranzutreiben.

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