Förderungen der Stiftung Berliner Sparkasse
Die Stiftung Berliner Sparkasse fördert gemeinnützige Projekte und Initiativen in Berlin in den Bereichen Bildung, Kultur, Umwelt-/Naturschutz, Sport, Wissenschaft u.v.m. Anträge sind bis zum 31.07.2026 bzw. 30.11.2026 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Stiftung ist die Förderung des Gemeinwohls in Berlin mit besonderem Schwerpunkt auf Bildung und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kultur (Kunst, Erhaltung von Kulturwerten), Denkmalpflege, Sport, Erziehung und Bildung, mildtätige Zwecke, öffentliche Gesundheitspflege, Jugend- und Altenhilfe, Tier- und Naturschutz sowie Wissenschaft und Forschung.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Personal- und Verwaltungskosten
- Reise- und Bewirtungskosten
- Druckkosten
- Preise und Wettbewerbe
- Studienarbeiten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnütziger oder mildtätiger Verein
- Projekt findet im Land Berlin statt
- Erfüllung mindestens eines Satzungszwecks der Stiftung
- Freistellungsbescheid vom Finanzamt
- Vereins- bzw. Projektansässigkeit in Berlin
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Satzung/Statut/Gesellschaftsvertrag
- Registerauszug
- Freistellungsbescheid vom Finanzamt
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Ausrichtung auf Nachhaltigkeitsziele der UN
- Einhaltung der Satzungszwecke
Beschreibung
Die Stiftung Berliner Sparkasse unterstützt seit 2010 gemeinnützige und mildtätige Organisationen in Berlin mit finanziellen Zuwendungen zur Förderung des Gemeinwohls. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kultur (einschließlich Kunstförderung und Erhalt von Denkmalen), Erziehung und Bildung, Sport, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz, öffentliche Gesundheitspflege, Jugend- und Altenhilfe sowie Wissenschaft und Forschung. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Nachweis der Steuerbefreiung, die Vereinsansässigkeit in Berlin oder ein Projektstandort in der Landesgrenze sowie die Verfolgung mindestens eines satzungsgemäßen Zwecks. Förderanträge werden zweimal jährlich begutachtet: für das Herbstkuratorium bis zum 31. Juli 2026 und für das Frühjahrskuratorium bis zum 30. November 2026. Die Vergabe orientiert sich maßgeblich an der Ausrichtung auf die UN-Nachhaltigkeitsziele und die Einhaltung der Stiftungszwecke.
Die Antragstellenden legen dem vollständigen Förderantrag einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, einen aktuellen Freistellungsbescheid, Registerauszug sowie Satzung oder Gesellschaftsvertrag bei. Nicht zulässig sind Ausgaben für laufende Personal- und Verwaltungskosten, Druck-, Reise- oder Bewirtungskosten, Preise und Wettbewerbe, Kunstwerke, Schul- und Stadtteilfeste sowie Projekte politischer, religiöser oder weltanschaulicher Organisationen. Die Stiftung gewährt keine Rechtsansprüche auf Zuwendungen, entscheidet jedoch nach eigenem Ermessen auf Basis der verfügbaren Mittel. Mit ihrem breit angelegten Engagement setzt die Stiftung Berliner Sparkasse Impulse für Chancengleichheit, Bildungsermöglichung und eine nachhaltige Entwicklung der Hauptstadt und lädt Interessierte ein, innovative Vorhaben zur Verbesserung des Lebens in Berlin einzureichen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.