Zuschuss

Förderungen des Unterrichts

Zuwendungen für Aufwendungen oder Projekte an Allgemeinen Pflicht- und Privatschulen in Kärnten. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2017
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Zuwendungen für Aufwendungen oder Projekte, welche in Form von Subventionen an Allgemeine Pflicht- und Privatschulen im Bundesland Kärnten gewährt werden.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag
  • Subventionserklärung
  • Förderzusage
  • Widmungserklärung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Ansuchen
  2. Projektbeschreibung

Beschreibung

In Bundesland Kärnten bietet ein landesweites Förderangebot zielgerichtete Zuschüsse, um Aufwendungen oder Projekte an Allgemeinen Pflicht- und Privatschulen zu unterstützen. Die Subventionen können für Sachmittel, fachliche Fortbildungen, pädagogische Innovationsvorhaben oder schulische Veranstaltungen eingesetzt werden. Dank des fortlaufenden Einreichungsprozesses ohne feste Fristen ist eine projektbezogene Förderung jederzeit möglich. Als Ermessensentscheidung durch die Abteilung 6 – Bildung und Sport des Amtes der Kärntner Landesregierung tragen die Zuwendungen dazu bei, die Bildungsqualität zu erhöhen und kreative Lernmodelle nachhaltig zu verankern. Als Teil der Landesinitiativen im Themenfeld Bildung und Aus- & Weiterbildung bietet dieses Instrument eine nachhaltige Unterstützung seit 2017. Die unbegrenzte Laufzeit erlaubt Schulträger:innen eine langfristige Projektplanung und -umsetzung.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen sowie sonstige Träger:innen, die Allgemeine Pflicht- oder Privatschulen im Bundesland Kärnten betreiben. Für die Antragstellung sind ein schriftliches Ansuchen sowie eine detaillierte Projektbeschreibung erforderlich. Die Projektbeschreibung sollte Umfang, Zielsetzung, Zeitplan und Budgetplan transparent darlegen, um die Ermessensentscheidung zu unterstützen. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich an den tatsächlichen Ausgaben und dem verfügbaren Gesamtbudget. Einreichende profitieren von einem unkomplizierten Verfahren und erhalten in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung zur Förderzusage. Nach positiver Zusage erfolgt die Prüfung anhand von Originalbelegen. Eine transparente Kostendarstellung erleichtert die Bearbeitung und ermöglicht eine zügige Auszahlung.

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