Zuschuss

Förderungen durch den NÖ Landschaftsfonds

Förderung der Erhaltung und Wiederherstellung ökologisch intakter Kulturlandschaften in Niederösterreich. Unterstützt werden Projekte in den Bereichen Landschaftsgestaltung, Naturraummanagement, Artenschutz, nachhaltige Landnutzung, Wald, touristische Einrichtungen und Gewässer. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Regionalförderung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: bis zu 60%

Förderziel

Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung einer ökologisch intakten Kulturlandschaft mit heimischen Tieren und Pflanzen, vielfältigen Landschaftselementen und umweltschonenden Nutzungsformen unter Berücksichtigung des Klimawandels.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungs- und Beratungskosten
  • Investitionskosten
  • Kosten für Auspflanzung und Bepflanzung
  • Kosten für Evaluierung und Monitoring
  • Projektbetreuungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Mineralische Düngung
  • chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung des Förderungsziels
  • keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Durchführung
  • KMU-Status bei Beihilfen gemäß VO (EU) Nr. 702/2014

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung/Vorhabensdatenblatt
  2. Detailkostenaufstellung und Kostenvoranschläge
  3. Behördliche Bewilligungen
  4. Organisationsstatut
  5. KMU-Statusbestätigung
  6. De-minimis-Erklärung

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Kulturlandschaftserhaltung
  • Ökologische Wirkung
  • Nachhaltigkeit
  • Innovationsgrad

Beschreibung

Der NÖ Landschaftsfonds fördert durch Zuschüsse Projekte zur Erhaltung und Wiederherstellung ökologisch intakter Kulturlandschaften in Niederösterreich. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Gebietskörperschaften sowie Existenzgründer:innen – von Privatpersonen über kleine und mittlere Unternehmen bis zu gemeinnützigen Organisationen und Genossenschaften. Fortlaufende Einreichungen sind jederzeit möglich, da kein fixer Stichtag existiert. Ausgerichtet auf die Herausforderungen des Klimawandels, unterstützt der Fonds Vorhaben in den Bereichen Landschaftsgestaltung, Naturraummanagement, Artenschutz, nachhaltige Landnutzung, Waldpflege, touristische Einrichtungen und Gewässerrevitalisierung.

Die Förderung beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben und kann Planungs- und Beratungskosten, Investitionskosten, Auspflanzungs- und Bepflanzungskosten sowie Ausgaben für Evaluierung, Monitoring und Projektbetreuung umfassen. Nicht berücksichtigt werden mineralische Düngung und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten unter anderem die Erfüllung des Förderziels, das Fehlen gesetzlicher Durchführungspflichten und bei EU-Beihilfen der KMU-Status. Bewertet werden Beitrag zur Kulturlandschaftserhaltung, ökologische Wirkung, Nachhaltigkeit und Innovationsgrad. Für die Antragstellung sind u. a. Projektbeschreibung/Vorhabensdatenblatt, Detailkostenaufstellung mit Kostenvoranschlägen, behördliche Bewilligungen, Organisationsstatut, KMU-Statusbestätigung und De-minimis-Erklärung vorzulegen. Interessierte Projektträger:innen erhalten weiterführende Informationen bei der Abteilung Landwirtschaftsförderung des Landes Niederösterreich.

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