Förderungen durch den Salzburger Tourismus Förderungs Fonds
Zuschüsse zu überörtlich bedeutenden touristischen Maßnahmen im Land Salzburg. Anträge sind jederzeit vor Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung zur Erschließung, Strukturverbesserung, Sicherung und Werbewirkung des Tourismus im Land Salzburg.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Investitionen
- Dienstleistungen
- Tourismuswerbung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einrichtungen und Maßnahmen zu Pflichtaufgaben der Gebietskörperschaften
- Größere Projekte, wenn der mögliche Förderhöchstbetrag von € 22.000,- nur einen unwesentlichen Beitrag leistet
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tourismus fördernder Effekt des Vorhabens mit überörtlicher Bedeutung
- Nachweis des Einsatzes entsprechender Eigenmittel
- Antragseinreichung vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Bewertungskriterien
- Tourismus fördernder Effekt des Vorhabens
- Höhe der Eigenmittelaufbringung
- Breite Streuung der Förderungsmittel
- Finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds
Beschreibung
Der Salzburger Tourismus Förderungs Fonds (TFF) unterstützt seit 1928 Projekte von überörtlicher Bedeutung im gesamten Bundesland Salzburg. Gefördert werden Erschließungs-, Entwicklungs- und Sicherungsvorhaben sowie branchenrelevante Veranstaltungen und gemeinsame Infrastrukturen, die nachhaltig den wirtschaftlichen und strukturellen Tourismusstandort stärken. Zudem können breit angelegte Tourismuswerbung und Maßnahmen zur regionalen Strukturverbesserung bezuschusst werden. Der Fonds bietet unbegrenzte Einreichungsmöglichkeiten vor Projektbeginn und gewährt Zuwendungen in Form von Zuschüssen – in der Regel bis zu 22.000 Euro –, wobei in Ausnahmefällen auch höhere Beträge möglich sind. Die Mittelvergabe richtet sich nach dem tourismusfördernden Effekt, der Höhe der Eigenmittel, einer möglichst breiten Verteilung im Land Salzburg sowie der Leistungsfähigkeit des Fonds.
Als beanspruchungsberechtigte Förderwerber:innen gelten Gemeinden, Tourismusverbände, Vereine mit satzungsgemäßer tourismusfördernder Tätigkeit sowie Gewerbebetriebe, deren Leistungen nicht auf kurzfristige Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Voraussetzung ist der Nachweis relevanter Eigenmittel und ein schlüssiges Gesamtkonzept, das trotz Ausnutzung aller Finanzierungsquellen ohne Fondsbeitrag nicht realisierbar wäre. Antragsunterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie den letzten Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Nach Einreichung prüft eine Fondskommission die Vollständigkeit und Wirksamkeit des Vorhabens. Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss und Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises. Der TFF gewährleistet somit eine effiziente Förderung innovativer und nachhaltiger touristischer Initiativen im Land Salzburg.
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