Förderungen für Demokratie und Beteiligung
Die Stadt Wien – Abteilung Energieplanung (MA 20) fördert Organisationen, die zur Stärkung von Demokratie und Beteiligung in Wien beitragen. Einreichungen ab 01.04.2026 möglich, solange das Volumen reicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung demokratie- und beteiligungsspezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Interesse mit Bezug zur Stadt Wien, um nachhaltige Strukturen für mehr Teilhabe aufzubauen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Gemeinkosten/Overhead
- Reisekosten
- Fahrtkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentationskosten
- Strafen und Mahnspesen
- Anschaffung von Immobilien
- Kalkulatorische Kosten und entgangene Gewinne
- Private Pensionsvorsorge
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit stärkt Demokratie und Beteiligung in Wien
- Öffentliches Interesse
- Inhaltlicher, institutioneller oder geographischer Bezug zur Stadt Wien
- Finanzieller Bedarf
- Förderzweck wird nicht bereits auf andere Weise erreicht
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Sachvorhaben-Sachbericht (Projektbeschreibung)
- Einnahmen-Ausgaben-Formular
- Beiblatt zum Sachbericht
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Statuten oder Gesellschaftsvertrag)
- Aktueller Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vermögensübersicht
- Einverständniserklärung und Lichtbildausweis (wenn ohne ID Austria)
- Strafregisterauszug
Bewertungskriterien
- Formale, inhaltliche und finanzielle Prüfung
- Vorliegen eines öffentlichen Interesses
- Nachhaltigkeit der Strukturen
- Inklusion und Niederschwelligkeit
- Bezug zur Stadt Wien
Beschreibung
Die Stadt Wien – Abteilung Energieplanung (MA 20) fördert gemeinnützige Organisationen, die das demokratische Engagement und die gesellschaftliche Teilhabe im Wiener Stadtgebiet durch nachhaltige Strukturen stärken. Mit Zuschüssen von 10.000 € bis 300.000 € pro Jahr unterstützt die Fördermaßnahme Aktivitäten, die ein öffentliches Interesse bedienen und inhaltlich, institutionell oder geographisch eng mit der Stadt Wien verknüpft sind. Gefördert werden niederschwellige, inklusive Projekte, die Menschen unterschiedlicher Herkunft, Altersgruppen und Lebenslagen aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbinden und so den sozialen Zusammenhalt fördern. Forschungsprojekte sind ausgeschlossen, ebenso wie Ausgaben für Repräsentation, Strafen, Immobilienanschaffungen oder kalkulatorische Kosten. Innerhalb einer Projektlaufzeit von bis zu zwölf Monaten können Personalkosten, Sach-, Reise- und Fahrtkosten sowie notwendige Gemeinkosten geltend gemacht werden.
Einreichungen sind ab dem 1. April 2026 möglich, solange das jährliche Fördervolumen nicht ausgeschöpft ist. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften, die unabhängig von staatlichen Strukturen agieren. Der digital einzureichende Antrag umfasst eine inhaltliche Projektbeschreibung (Sachvorhaben-Sachbericht), eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, das Beiblatt zum Sachbericht sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit, aktuelle Finanzabschlüsse und einen Strafregisterauszug. Formale, finanzielle und inhaltliche Prüfung erfolgen zeitnah; bei positiver Entscheidung wird ein Fördervertrag abgeschlossen. Durch transparente Auswahlkriterien und einen strukturierten Abrechnungsprozess stellt die Abteilung Energieplanung sicher, dass Fördermittel zielgerichtet in demokratische Partizipation investiert werden. Interessierte Organisationen erhalten alle notwendigen Formulare auf der Webseite der Stadt Wien und werden ermuntert, Fördervorhaben einzureichen, die den öffentlichen Diskurs in Wien bereichern und innovative Beteiligungsformen erproben.
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