Zuschuss

Förderungen für frauenrelevante Themen und Projekte

Förderprogramm des Referats Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung im Land Burgenland für Projekte, Initiativen und Veranstaltungen von und für Frauen mit emanzipatorischem Charakter. Anträge jederzeit möglich (gültig von 18.12.2013 bis unbegrenzt).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.12.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Projekten zur aktiven Frauenförderung, Herbeiführung der Gleichstellung von Frauen, Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten zwischen Frauen und Männern, Sichtbarmachung von Leistungen und Lebensumständen von Frauen sowie Förderung der Belange der Frauen in Wirtschaft, Gesundheit, Politik und Finanzen und zur Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie im Burgenland.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausfallshaftungen
  • Defizitabdeckungen
  • Schuldendienste

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderansuchen des Referats Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
  • Finanzierung des Vorhabens vor Beginn weitgehend gesichert
  • Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen des Referats Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge

Beschreibung

Förderungen für frauenrelevante Themen und Projekte im Burgenland richten sich an gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und andere Organisationen, die von und für Frauen agieren. Das Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung des Landes Burgenland gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für Initiativen, Veranstaltungen und Projekte mit emanzipatorischem Charakter. Neben der Stärkung der Frauenförderung werden Aktionen zur Bewusstseinsbildung, Beratung, Selbsthilfegruppen und Forschungsprojekte unterstützt. Die Einreichung von Anträgen ist fortlaufend möglich und seit dem 18.12.2013 unbefristet geöffnet. Förderwerber:innen müssen vor Projektbeginn eine weitgehende Finanzierungsgrundlage nachweisen und garantieren, dass Subventionsmittel ausschließlich für das beantragte Vorhaben verwendet werden. Ausfallshaftungen, Defizitabdeckungen und Schuldendienste sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Im Zentrum der Förderung steht die aktive Gleichstellung von Frauen und Männern durch die Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten sowie die Sichtbarmachung weiblicher Lebensleistungen in Wirtschaft, Gesundheit, Politik und Finanzen. Beiträge zur Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie im Burgenland werden besonders begrüßt. Für die Antragstellung sind neben dem offiziellen Förderansuchen eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge einzureichen. Eine sorgfältige Dokumentation und Nachweisführung aller Ausgaben ist erforderlich, um eine zweckgebundene Verwendung sicherzustellen. Die Landesverwaltung gewährleistet eine rasche und serviceorientierte Bearbeitung aller Anliegen, um engagierte Initiativen von und für Frauen effektiv zu unterstützen.

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