Förderungen für Neuerrichtung sowie Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen
Förderung von Investitionen in Neuerrichtung, Erweiterung und Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen in Oberösterreich. Anträge möglich bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Oö. Energiestrategie 2030 durch Ausbau der ökologisch verträglichen Stromerzeugung aus Kleinwasserkraftanlagen bis 2 MW Engpassleistung.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtungs- und Baukosten
- Installations- und Erweiterungskosten
- Revitalisierungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenbauanlagen
- Prototypen
- Gebrauchte Anlagen
- Anlagen mit Marktpreis-Vergütung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansuchen vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung, Baubeginn oder sonstiger Verpflichtung
- Vollständige Genehmigungen und Prüfbescheide für die Errichtung liegen vor
- Positive Beurteilung des Antrages durch die OeMAG-Abwicklungsstelle
- Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich sowie der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Verpflichtung zur zehnjährigen Betriebspflicht der geförderten Anlage
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Land Oberösterreich
- Kopie des Antrages an die OeMAG
- Förderungszusage der OeMAG
- Anerkennungsbescheid gem. § 7 ÖSG (spätestens bei Inbetriebnahme)
- Technische Beschreibung
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
- Endabrechnungsblatt des Landes Oberösterreich
- Endabrechnungsblatt der OeMAG
- Auszahlungsbrief der OeMAG
- Erforderliche Genehmigungs-, Bewilligungs- und Überprüfungsbescheide
Bewertungskriterien
- Anreizeffekt gemäß AGVO
- Positive Beurteilung durch OeMAG
- Einhaltung der Förderungsrichtlinien
- Technische Kriterien der OeMAG
Beschreibung
In Oberösterreich fördert das Land den Ausbau und die Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen bis zu einer Engpassleistung von 2 MW, um die Ziele der Oö. Energiestrategie 2030 zu unterstützen und die ökologisch verträgliche Stromerzeugung zu stärken. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die eine Neuerrichtung, Erweiterung oder Modernisierung ihrer Anlagen planen und parallel bei der OeMAG-Abwicklungsstelle eine Investitionsförderung für Ökostrom beantragen. Der Zuschuss deckt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben – Errichtungs-, Installations- und Revitalisierungskosten – ab und ist pro Anlage auf maximal 200.000 Euro limitiert. Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2026 eingereicht werden (vorbehaltlich Budgetverfügbarkeit).
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich und der „AGVO“ mit positivem Bescheid der OeMAG sowie der Nachweis vollständiger Genehmigungen vor Baubeginn. Eine zehnjährige Betriebspflicht sichert den nachhaltigen Nutzen der Maßnahme, während Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Aggregate oder zeitgleiche Landesförderungen ausgeschlossen sind. Die Bewertung erfolgt nach Anreizeffekt, technischer Beurteilung und Einhaltung formaler Vorgaben. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden: das offizielle Formular des Landes OÖ, Kopie des OeMAG-Antrages und –Zusage, Anerkennungsbescheid gemäß § 7 ÖSG, technische Beschreibung, Rechnungen mit Zahlungsbelegen sowie Endabrechnungsblätter von Land Oberösterreich und OeMAG.