Förderungen für thermische Gebäudesanierung
Förderprogramm des Landes Oberösterreich zur thermischen Gebäudesanierung vorrangig betrieblich genutzter Gebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz und Reduktion von Treibhausgasemissionen nach den OIB-Richtlinien. Anträge möglich bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, um den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Oberösterreichische Energiestrategie "Energiezukunft 2030" umzusetzen.
Förderfähige Ausgaben
- Dämmung der obersten Geschossdecken bzw. des Daches
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Landesförderungsstelle bzw. Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingelangt sein
- Positivbeurteilung des Ansuchens durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH
- Der errechnete Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) muss die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 für Nicht-Wohngebäude unterschreiten
- Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich und der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Das sanierte Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Datum der Baubewilligung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Energieausweis für Nicht-Wohngebäude (OIB-Richtlinie 2015/2019) mit Berechnung des Heizwärmebedarfs vor und nach der Sanierung
- Bestätigung des Bundesdenkmalamtes bei denkmalgeschützten Gebäuden (Formblatt "Denkmalschutz Sanierungsoffensive")
- Kopie des Bundesförderantrages
- Kopie des technischen Datenblattes der Bundesförderstelle
- Behördenbestätigung (UWD-US/E-42)
- De-minimis-Formblatt bei Bedarf
Beschreibung
Die thermische Gebäudesanierung in Oberösterreich fördert gezielt Investitionen in überwiegend betrieblich genutzte Bestandsbauten, die älter als 15 Jahre sind. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Energieeffizienz und die Reduktion von Treibhausgasemissionen gemäß der OIB-Richtlinie 6. Antragstellende wie Unternehmen jeder Größe, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Privatpersonen können bis zum 31. Dezember 2026 Zuschüsse beantragen. Der Fördersatz orientiert sich an der Bundesförderung und beträgt maximal 30 % der ermittelten Bundeszuwendung, jedoch höchstens € 100.000 pro Projekt. Die Maßnahme unterstützt die Umsetzung der oberösterreichischen Energiestrategie „Energiezukunft 2030“ und leistet einen Beitrag zu den Themen Energieeffizienz, Klimaschutz sowie Wohnungsbau- und Infrastrukturmodernisierung.
Förderfähige Maßnahmen umfassen die Dämmung von Dach- und Geschossdecken, Außenwänden, Unterdecken oder Kellerböden sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren. Zudem sind der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen und die Installation außenliegender Verschattungssysteme möglich. Voraussetzung für die Zusage ist ein positiver Bescheid der Kommunalkredit Public Consulting GmbH sowie der Nachweis, dass der berechnete Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) die Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 unterschreitet. Anträge sind gemeinsam mit einem Energieausweis für Nicht-Wohngebäude, technischen Datenblättern der Bundesförderstelle, der Behördenbestätigung (UWD-US/E-42) und gegebenenfalls einem De-minimis-Formblatt einzureichen. Die vollinhaltliche Anerkennung der Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich ist ebenfalls erforderlich.