Förderungen im Bereich Architektur
Unterstützung bei Projekten im Bereich der Architektur für Architektinnen und Architekten, z. B. Ausstellungen, Dokumentationen, Veröffentlichungen, Symposien und Präsentationen. Ansuchen sind laufend vor Projektbeginn einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten im Bereich der Architektur für Architektinnen und Architekten, wie Ausstellungen, Dokumentationen, Veröffentlichungen, Symposien und Präsentationen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bezug zur Steiermark
- Ansuchen muss vor Projektbeginn eingebracht werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Projektbeschreibung, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan inkl. rechtlich relevanter Unterlagen)
- Künstlerischer Lebenslauf
Beschreibung
Das Programm bietet eine gezielte Förderung für eigenständige Projekte im Bereich Architektur in der Steiermark und richtet sich insbesondere an Architekt:innen, die Ausstellungen, Dokumentationen, Publikationen, Symposien oder Präsentationen realisieren möchten. Es unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen, die einen thematischen, personellen oder institutionellen Bezug zur Steiermark aufweisen. Durch einen einmaligen Zuschuss werden konzeptionelle Vorhaben gestärkt, die das künstlerisch-gestalterische Spektrum der Region erweitern und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Förderung will kreative Impulse setzen und Architekt:innen dabei begleiten, Veranstaltungen und Publikationen professionell umzusetzen und in den kulturellen Diskurs einzubringen.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein nachweisbarer Bezug zur Steiermark sowie die Einreichung des Gesuchs vor Projektbeginn. Die Antragsunterlagen umfassen ein detailliertes Projektkonzept, eine Kostenaufstellung, einen Finanzierungsplan inklusive aller rechtlich relevanten Dokumente sowie einen künstlerischen Lebenslauf. Da das Förderprogramm fortlaufend ausgeschrieben ist, können Interessierte ihre Einreichung jederzeit vorbereiten und fristgerecht einreichen. Nach positiver Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses zur Deckung projektbezogener Aufwendungen. Das Programm trägt dazu bei, innovative architektonische Ideen in den kulturellen Alltag der Steiermark zu integrieren und langfristig sichtbare Impulse im lokalen wie nationalen Kontext zu setzen.
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