Zuschuss

Förderungen im Bereich Bauen & Stadtentwicklung (Stadt Gera)

Fördermöglichkeiten für private Bauherren, Investoren und Kommunen in Gera im Bereich Eigenwohnraum, Mietwohnraum, Städtebauförderung und Denkmalschutz. Anträge sind fortlaufend möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung Städtebau & Stadterneuerung Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen

Förderziel

Förderung von Bau, Sanierung und Stadtentwicklung in Gera durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Eigenwohnraum, Mietwohnraum, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau von Eigen- und Mietwohnraum
  • Umbau und Erweiterung bestehender Gebäude
  • Modernisierung und Instandsetzung
  • Denkmalschutzmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag muss vor Maßnahmebeginn gestellt werden
  • Einhaltung vorgegebener Einkommensgrenzen bei Privatbauherren
  • Einreichung der Denkmalschutzanträge bis 30.09. des Jahres für das folgende Jahr

Beschreibung

Die Stadt Gera offeriert fortlaufend Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen im Bereich Bauen & Stadtentwicklung für Privatperson:innen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Thüringen. Gefördert werden Projekte im Wohnungsbau & Modernisierung, im Städtebau & Stadterneuerung sowie im Denkmalschutz und der Infrastrukturentwicklung. Private Bauherr:innen und Investoren (z. B. Wohnungsunternehmen) erhalten Unterstützung beim Neubau von Eigen- und Mietwohnraum, beim Umbau und der Erweiterung bestehender Gebäude sowie bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen gefördert, um eine nachhaltige Stadtentwicklung und den Schutz historischer Bausubstanz zu gewährleisten.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Einreichung des Antrags vor Beginn der Maßnahme sowie die Beachtung vorgegebener Einkommensgrenzen bei privaten Bauherr:innen. Für Denkmalschutzprojekte muss der Antrag bis zum 30. September des Jahres für das folgende Kalenderjahr bei der unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen. Förderfähige Ausgaben umfassen den Neubau und die Erweiterung von Wohnraum, Modernisierung, Instandsetzung und denkmalpflegerische Maßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht, die Vergabe erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Mittel. Die Stadt Gera bündelt auf ihrer Webseite alle relevanten Hinweise zu Fördermöglichkeiten, Antragsverfahren und Fristen, um eine zielgerichtete Umsetzung von Bau- und Sanierungsvorhaben zu unterstützen.

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