Förderungen im Bereich Denkmalschutz (Denkmalfonds)
Förderung von Maßnahmen zur Rettung gefährdeter denkmalgeschützter Objekte in Wien. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden zusätzlich Maßnahmen insbesondere zur Rettung von unter Denkmalschutz stehenden beweglichen und unbeweglichen Objekten, die unmittelbar vom Verfall oder von der Verbringung ins Ausland bedroht sind.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum an einem unter Denkmalschutz stehenden Objekt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Arbeits- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Förderinitiative unterstützt Eigentümer:innen in Wien dabei, bedrohte bewegliche und unbewegliche Denkmäler vor Verfall oder ungewollter Verbringung ins Ausland zu bewahren. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden gezielt Sanierungs-, Rettungs- und Erhaltungsmaßnahmen für Objekte unter Denkmalschutz gefördert. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung und Durchführung der Restaurierungsarbeiten ermöglicht wird. Die Mittel fließen an Projekte, deren Umsetzung unmittelbar eine dauerhafte Sicherung des kulturellen Erbes gewährleistet und so zur lebendigen Pflege historischer Zeugnisse in der Stadt beiträgt.
Rechtliche Voraussetzung für eine Förderung ist das nachweisbare Eigentum an einem unter Denkmalschutz stehenden Objekt. Zum Antrag ist ein detaillierter Arbeits- und Finanzierungsplan beizufügen, der Umfang, Zeitplan und Kosten aller geplanten Maßnahmen darlegt. Privatpersonen, die diese Vorgaben erfüllen, profitieren von der kontinuierlich verfügbaren Förderung ohne feste Fristen. Auf Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Prüfung durch die zuständige Sektion Kunst und Kultur des Bundesministeriums, woraufhin die Entscheidung über die Zuschussgewährung fällt. Durch diese Unterstützung entsteht für Eigentümer:innen eine attraktive Möglichkeit, das historische Erbe Wiens langfristig zu erhalten und für kommende Generationen zu bewahren.
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