Förderungen im Bereich der Blasmusik
Förderprogramm zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Blasmusik in der Steiermark mit Schwerpunkten wie Jugendausbildung, Instrumentenankauf und -reparatur sowie Vereinsheim-Ausbau.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Pflege und Entwicklung der Blasmusik in der Steiermark soll gesichert und gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung von Jugendausbildung, Instrumentenbeschaffung und -instandhaltung, Vereinsinfrastruktur, Trachten und Uniformen sowie fachlicher Aus- und Weiterbildung und Teilnahme an internationalen Wettbewerben und Festivals.
Förderfähige Ausgaben
- Jugendausbildung
- Ankauf von Musikinstrumenten
- Reparatur von Musikinstrumenten
- Notenankauf
- EDV-Ausstattung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Steiermark
Beschreibung
Die Förderung im Bereich der Blasmusik unterstützt die nachhaltige Pflege und Weiterentwicklung der Blasmusiklandschaft in der Steiermark. Insbesondere steht die qualifizierte Jugendausbildung im Fokus, indem Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, fachliche Workshops sowie die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben finanziell gefördert werden. Darüber hinaus werden Investitionen in die musikalische Infrastruktur ermöglicht: Der Ankauf und die Reparatur von Instrumenten, der Erwerb von Noten sowie die Modernisierung von Musikheimen können mit einem Zuschuss ebenso bezuschusst werden wie die Anschaffung und Erneuerung von Trachten und Uniformen. Ziel dieser Förderinitiative ist es, Ensembles aller Altersstufen zu stärken und die musikalische Tradition in der Region zukunftsfähig zu gestalten.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Interessensverbände, Vereine und Privatpersonen mit Sitz in der Steiermark sowie Mitgliedschaft im Steirischen Blasmusikverband. Gefördert werden neben der Jugendausbildung auch Ausgaben für EDV-Ausstattung, die Renovierung von Vereinsheimen sowie Teilnahmegebühren für Festivals und Wettbewerbe. Ein formloser Online-Antrag wird über den Steirischen Blasmusikverband abgewickelt, wobei die Vorlage eines Verwendungsnachweises spätestens drei Monate nach Projektende erforderlich ist. Die Gewährung erfolgt als direkter Zuschuss, der fortlaufend beantragt werden kann. Damit leistet die Steiermärkische Landesregierung einen wichtigen Beitrag, um musikalische Traditionen lebendig zu erhalten und künftigen Generationen eine professionelle Entwicklungsplattform zu bieten.
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