Förderungen im Bereich der Blasmusik
Förderung der Pflege und Entwicklung der Blasmusik in der Steiermark mit Fokus auf Jugendausbildung, Instrumentenanschaffung und -reparatur, Noten- und EDV-Ausstattung, Ausbau von Musikheimen, Trachten und Uniformen, fachliche Weiterbildung sowie Teilnahme an internationalen Wettbewerben. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Sicherstellung der Pflege und Weiterentwicklung der Blasmusik in der Steiermark einschließlich Jugendausbildung, Instrumentenankauf und -reparatur, Noten- und EDV-Ausstattung, Ausbau bzw. Renovierung von Musikheimen, Anschaffung von Trachten und Uniformen, fachlicher Aus- und Weiterbildung sowie Teilnahme an internationalen Wettbewerben und Festivals.
Förderfähige Ausgaben
- Jugendausbildung
- Ankauf und Reparatur von Musikinstrumenten
- Notenankauf
- EDV-Ausstattung
- Ausbau und Renovierung von Musikheimen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Vorhaben muss einen Bezug zur Steiermark haben
- Ein Ansuchen muss vor Projektbeginn eingebracht werden
- Fördermodell des Steirischen Blasmusikverbands ist zu berücksichtigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsrichtlinien
- Onlineformular im Bereich der Volkskultur
- Merkblatt
- Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung
- Belegsverzeichnis
Beschreibung
Die Förderung im Bereich der Blasmusik in der Steiermark unterstützt Vereine, Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen dabei, die traditionelle und zeitgemäße Blasmusik nachhaltig zu pflegen und weiterzuentwickeln. Im Zentrum stehen vor allem die Jugendausbildung, der Ankauf sowie die fachgerechte Reparatur von Instrumenten, die Beschaffung von Notenmaterial und EDV-Ausstattung sowie der Ausbau und die Renovierung von Musikheimen. Darüber hinaus ermöglicht sie die Erneuerung von Trachten und Uniformen, fördert fachliche Aus- und Weiterbildungen und begünstigt die Teilnahme an internationalen Wettbewerben und Festivals. Ziel ist es, aktive Musiker:innen und besonders heranwachsende Talente zu stärken und die Vielfalt der regionalen Blasmusikszene langfristig zu sichern.
Ein Förderantrag kann laufend, jedoch stets vor Projektbeginn, über das Online-Formular im Bereich Volkskultur des Steirischen Blasmusikverbands eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben einen eindeutigen Bezug zur Steiermark aufweist und die Richtlinien des Steirischen Blasmusikverbands beachtet werden. Förderbare Ausgaben umfassen Jugendprojekte, Instrumentenkosten, Noten- und EDV-Anschaffungen, bauliche Maßnahmen an Musikheimen, Bekleidungs- und Ausbildungsaufwendungen sowie Reisekosten zu internationalen Auftritten. Zur Antragseinreichung sind die Förderungsrichtlinien, das Onlineformular, ein Merkblatt, eine Einnahmen-/Ausgaben-Aufstellung sowie ein Belegsverzeichnis beizulegen. Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Projekts muss eine Abrechnung erfolgen. Auskünfte erteilt die Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen der Steiermärkischen Landesregierung in Graz. ક
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