Zuschuss

Förderungen im Bereich der Darstellenden Kunst

Förderung professioneller (Musik-)Theater-, Performance- und Tanzproduktionen, Jahresprogramme von Vereinen und Künstlerkollektiven, Betrieb von Klein- und Mittelbühnen sowie Saisontheaterprojekte und Festivals in Oberösterreich. Anträge jederzeit möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2016
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Gefördert werden professionelle (Musik-)Theater-, Performance- und Tanzproduktionen, Jahresprogramme von Vereinen und Künstlerkollektiven, der laufende Betrieb von Klein- und Mittelbühnen sowie ganzjährige Theaterunternehmungen, Saisontheaterprojekte und Festivals. Voraussetzung ist die vorrangige Präsenz des Projekts in Oberösterreich.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung mit dem Oberösterreichischen Kulturleitbild
  • Einhaltung des Oö. Kulturförderungsgesetzes
  • Beachtung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
  • Beachtung der Allgemeinen Fördergrundsätze der Abteilung Kultur
  • Erfüllung der Förderkriterien für den Bereich der darstellenden Kunst
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular
  2. Detaillierte Beschreibung des Programmes bzw. des Projektes
  3. Kostenkalkulation und schlüssiger Finanzierungsplan
  4. Rechnungsabschluss des Vorjahres (bei Jahresprogrammen)
  5. Ggf. zusätzliche Unterlagen je nach Förderschiene

Beschreibung

Die Förderung im Bereich der Darstellenden Kunst unterstützt professionelle (Musik-)Theater-, Performance- und Tanzproduktionen sowie Jahresprogramme von Vereinen und Künstler:innenkollektiven in Oberösterreich. Ebenfalls umfasst sind der laufende Betrieb von Klein- und Mittelbühnen sowie Saisontheaterprojekte, Festivals und ganzjährige Theaterunternehmungen. Die Zuschüsse werden subsidiär zu den gesamten förderbaren Kosten gewährt und orientieren sich an den Zielen des Oberösterreichischen Kulturleitbilds sowie den Regelungen des Oö. Kulturförderungsgesetzes und der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich. Ein entscheidendes Förderkriterium ist die vorrangige Präsenz des Projekts in Oberösterreich, um die kulturelle Vielfalt und Innovationskraft des Bundeslandes nachhaltig zu stärken.

Interessierte gemeinnützige Organisationen und Unternehmen können Anträge ganzjährig einreichen. Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Fördergrundsätze der Abteilung Kultur und der spezifischen Förderkriterien für darstellende Kunst. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes und rechtsverbindlich unterschriebenes Förderformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Kostenkalkulation mit schlüssigem Finanzierungsplan sowie – bei Jahresprogrammen – der Rechnungsabschluss des Vorjahres einzureichen. Je nach Förderschiene können ergänzende Unterlagen erforderlich sein. Die Förderstelle prüft die Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und bewertet die kulturelle Bedeutung des Projekts für Oberösterreich. Nach positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung in Teilbeträgen; ein Verwendungsnachweis ist fristgerecht zu erbringen. Die Abteilung Kultur der Oö. Landesregierung steht beratend zur Verfügung, um den Prozess transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

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