Förderungen im Bereich der Darstellenden Kunst
Förderung professioneller Theater-, Performance- und Tanzproduktionen sowie Jahresprogramme von Vereinen und Künstlerkollektiven, laufender Betrieb von Klein- und Mittelbühnen sowie Saisontheaterprojekte und Festivals in Oberösterreich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden professionelle (Musik-)Theater-, Performance- und Tanzproduktionen, Jahresprogramme von Vereinen und Künstlerkollektiven, der laufende Betrieb von Klein- und Mittelbühnen sowie Saisontheaterprojekte und Festivals. Voraussetzung ist die vorrangige Präsenz des Projekts in Oberösterreich.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorrangige Projektdurchführung in Oberösterreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Formblätter
- Zahlungsbelege mit ersichtlichem Valutadatum
- Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen
Beschreibung
Förderungen im Bereich der Darstellenden Kunst in Oberösterreich richten sich an gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen und Existenzgründer:innen, die professionelle Theater-, Performance- und Tanzproduktionen realisieren. Abgedeckt werden neben Jahresprogrammen von Vereinen und Künstler:innen-Kollektiven auch der laufende Betrieb von Klein- und Mittelbühnen sowie Saisontheaterprojekte und Festivals. Voraussetzung für eine Förderung ist die vorrangige Präsentation der Projekte in Oberösterreich. Die Vergabe erfolgt als direkter Zuschuss und steht fortlaufend offen, wodurch kontinuierliche Projektentwicklungen und Betriebskonzepte gleichermaßen unterstützt werden. Der Förderfokus liegt auf inhaltlicher Qualität, künstlerischer Innovation und nachhaltiger Wirkung im regionalen Kulturbereich.
Interessent:innen aus den Bereichen Schauspiel, Tanz und Performance, Initiator:innen gemeinnütziger Vereine oder Betreiber:innen von Bühnen und Festivals können jederzeit Anträge einreichen. Für die Antragstellung sind vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Formblätter sowie Zahlungsbelege mit ersichtlichem Valutadatum vorzulegen. Ein fristgerecht eingereichter Verwendungsnachweis sichert die ordnungsgemäße Abrechnung ab. Die Auszahlung erfolgt nach Nachweisführung; bei unvollständiger Durchführung werden Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert. Die Basis bildet das oberösterreichische Kulturförderungsgesetz in Verbindung mit den landesweiten Richtlinien. Diese Fördermöglichkeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der darstellenden Szene und fördert ein vielfältiges Kulturangebot, das sowohl Tradition als auch zeitgenössische Entwicklungen abbildet. Interessierte Projektträger:innen erhalten umfassende Informationen und Antragsunterlagen über die Kulturdirektion des Landes Oberösterreich.
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