Förderungen im Bereich der Denkmalpflege
Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen zur Erhaltung historischer Objekte, Bausubstanz und Kulturgut in Oberösterreich. Anträge können jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch vor Beginn der geplanten Maßnahmen erfolgen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen, die der Erhaltung historischer Objekte und Bausubstanz sowie von historischem Kulturgut in Oberösterreich dienen. Dies umfasst die Erhaltung wertvoller Bau- und Bodendenkmäler, Flur- und Kleindenkmäler, Kulturlandschafts- und Fassadenaktionen im Rahmen der Ortsbildpflege sowie denkmalpflegerische Maßnahmen an Welterbestätten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Übereinstimmung mit dem Oberösterreichischen Kulturleitbild, dem Oö. Kulturförderungsgesetz, den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, den Allgemeinen Fördergrundsätzen der Abteilung Kultur sowie den Förderrichtlinien für Denkmal- und Ortsbildpflege
- Antragstellung muss vor Beginn der geplanten Maßnahmen erfolgen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular
- Kostenaufstellung / Kostenschätzung / Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Bescheid des Bundesdenkmalamtes (bei unter Denkmalschutz stehenden Objekten)
- Unterlagen zur Dokumentation des Denkmalcharakters (bei nicht unter Denkmalschutz stehenden Objekten)
Beschreibung
Dieses Förderangebot unterstützt denkmalpflegerische Maßnahmen in Oberösterreich, um den historischen Bestand wertvoller Bau- und Bodendenkmäler sowie Kulturgüter langfristig zu sichern. Im Fokus stehen die Erhaltung und Restaurierung von Objekten im Bereich Bauten und Denkmalschutz sowie Infrastruktur & Städtebau. Gefördert werden unter anderem Flur- und Kleindenkmäler, Kulturlandschafts- und Fassadenaktionen im Rahmen der Ortsbildpflege sowie denkmalpflegerische Arbeiten an Welterbestätten. Die Einreichung von Anträgen ist fortlaufend möglich und muss zwingend vor Beginn der geplanten Maßnahmen erfolgen. Träger:innen aus Privatpersonen, gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen können von der Förderung profitieren, um historische Substanz in städtischen und ländlichen Gebieten zu bewahren.
Förderberechtigt sind Eigentümer:innen und Betreiber:innen denkmalgeschützter Bauten und Liegenschaften, die ein Zuschussverfahren anstreben. Voraussetzung ist die Übereinstimmung mit dem Oberösterreichischen Kulturleitbild, dem Oö. Kulturförderungsgesetz sowie den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular, eine detaillierte Kostenaufstellung bzw. Kostenschätzung, ein schlüssiger Finanzierungsplan sowie bei unter Denkmalschutz stehenden Objekten der Bescheid des Bundesdenkmalamtes erforderlich. Für nicht geschützte Objekte müssen ergänzende Unterlagen zur Dokumentation des Denkmalcharakters eingereicht werden. Interessierte Projektverantwortliche werden ermutigt, die formalen Vorgaben und Fristen genau zu beachten und ihre Unterlagen fristgerecht vorzulegen, um eine zügige Bearbeitung und Förderung denkmalpflegerischer Vorhaben zu gewährleisten.