Zuschuss

Förderungen im Bereich der Volkskultur

Das Land Oberösterreich fördert Vereine und Einzelpersonen in der Volkskultur bei Investitionen, Jahresprogrammen, Projekten und Veranstaltungen in Oberösterreich. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2016
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Um die Volkskultur zu erhalten, wiederzubeleben und zu erneuern, fördert das Land Oberösterreich Vereine und Einzelpersonen bei Investitionen, Jahresprogrammen, Projekten und Veranstaltungen, z.B. Heimat- und Kulturvereine, Volks- und Brauchtumsgruppen, Volksbildungswerke, volksmusikalische und landeskundliche Gruppierungen sowie Vertreter der Volkskunst.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten, die nicht dem Förderzweck zuordenbar sind
  • Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren (ausgenommen Lohnnebenkosten)
  • Anwalts- und Notariatskosten
  • Mahnspesen, Strafgelder, Säumniszuschläge und Zinsen
  • Repräsentationskosten, Kosten für Geschenke, Verpflegung und Bewirtung
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Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung mit dem Oberösterreichischen Kulturleitbild, dem Oö. Kulturförderungsgesetz, den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, den Allgemeinen Fördergrundsätzen der Abteilung Kultur und den Förderkriterien für den Bereich Volkskultur
  • Standort und/oder Tätigkeit in Oberösterreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular
  2. Detaillierte Beschreibung des Programmes bzw. Projektes
  3. Kostenkalkulation und schlüssiger Finanzierungsplan
  4. Rechnungsabschluss des Vorjahres (bei Jahresprogrammen)
  5. Je nach Förderschiene zusätzliche Unterlagen

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Förderkriterien für Volkskultur

Beschreibung

Das Land Oberösterreich fördert das kulturelle Erbe der Region durch Zuschüsse für Investitionen, Jahresprogramme, Projekte und Veranstaltungen im Bereich der Volkskultur. Gefördert werden vielfältige Initiativen wie Heimat- und Kulturvereine, Volks- und Brauchtumsgruppen, Volksbildungswerke, volksmusikalische sowie landeskundliche Gruppierungen und Vertreter:innen der Volkskunst. Ziel ist es, althergebrachte Traditionen zu bewahren, Impulse für eine Wiederbelebung zu setzen und die Volkskultur nachhaltig weiterzuentwickeln. Mit kontinuierlichen Einreichmöglichkeiten lässt sich Planungssicherheit gewährleisten, während die Auswahl anhand festgelegter Förderkriterien erfolgt, die sicherstellen, dass jede Maßnahme einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt Oberösterreichs leistet.

Förderberechtigt sind sowohl Vereine als auch Privatpersonen mit Standort oder Tätigkeitsbindung in Oberösterreich. Voraussetzung ist die Übereinstimmung mit dem oberösterreichischen Kulturleitbild, dem Kulturförderungsgesetz sowie den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes. Nicht förderfähig sind Ausgaben, die nicht unmittelbar dem Förderzweck zugeordnet werden können – dazu zählen u. a. Steuern, öffentliche Abgaben, Anwaltskosten, Repräsentationskosten und Kleinstrechnungen unter 50 Euro. Für den Antrag sind ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular, eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, eine Kostenkalkulation mit schlüssigem Finanzierungsplan sowie bei Jahresprogrammen der Rechnungsabschluss des Vorjahres erforderlich. Mit ihrer Förderzusage verbunden ist ein Verwendungsnachweis, der fristgerecht erbracht werden muss. Da Anträge jederzeit eingereicht werden können, bietet das Programm maximale Flexibilität für vielfältige volkskulturelle Projekte.

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