Förderungen im Bereich Film, Video und Medienkunst
Förderung künstlerischer und kultureller Vorhaben im Bereich Film, Video und Medienkunst in Tirol. Jahresbeihilfen, Stipendien, Ankäufe, Projektentwicklung und Veranstaltungförderung. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Jahresbeihilfen für Institutionen, Arbeitsstipendien, Ankäufen von Werken, Projektentwicklung (Drehbücher, Konzepte), Herstellung von künstlerisch ausgerichteten Filmen sowie von kulturellen Veranstaltungen und Festivals im Bereich Film, Video und Medienkunst.
Förderfähige Ausgaben
- Projektentwicklung
- Herstellungskosten
- Ankaufs-/Anschaffungskosten
- Stipendienkosten
- Veranstaltungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Voraussetzungen gemäß § 7 Tiroler Kulturförderungsgesetz und § 3 Kulturförderungsrichtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular inkl. geforderter Unterlagen
- biographische Angaben
- Werkproben (z. B. DVDs, Drehbücher)
- allfällige Projektbeschreibung
- Kalkulation
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Förderaktion im Bereich Film, Video und Medienkunst in Tirol unterstützt künstlerisch und kulturell ausgerichtete Initiativen durch verschiedene Zuschussmodelle. Gefördert werden sowohl Jahresbeihilfen für Einrichtungen als auch Arbeitsstipendien für Filmschaffende und Medienkünstler:innen. Darüber hinaus sind Ankäufe von Werken, die Entwicklung von Drehbüchern und Konzepten sowie die Herstellung künstlerischer Filmprojekte förderfähig. Kulturelle Veranstaltungen und Festivals im Bundesland Tirol erhalten ebenfalls finanzielle Mittel, um das lokale Branchenfeld nachhaltig zu stärken und den Austausch zwischen Kulturinstitutionen und Kreativschaffenden zu fördern. Anspruchsberechtigt sind neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen sowie Existenzgründer:innen, die aktiv in den genannten Themenfeldern tätig sind.
Anträge können jederzeit gestellt werden, da die Fördermöglichkeit fortlaufend besteht. Grundlage sind die Bestimmungen des Tiroler Kulturförderungsgesetzes (§ 7 TFKG) und der Kulturförderungsrichtlinien (§ 3 KFR). Förderfähige Ausgaben umfassen Projektentwicklung, Herstellungskosten, Ankaufs- und Anschaffungskosten, Stipendienkosten sowie Veranstaltungskosten. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Formular inklusive biographischer Angaben, Werkproben (z. B. DVDs, Drehbücher), eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine präzise Kalkulation und ein Finanzierungsplan notwendig. Ergänzende Informationen zur Förderkontrolle, Abrechnungsvorlagen und rechtliche Grundlagen stehen in Form von Informationsblättern und Formularen zur Verfügung. Die Abteilung Kultur des Landes Tirol übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Förderungen und begleitet die Widmung und sachgerechte Verwendung der Mittel bis zur abschließenden Verwendungsnachweisführung.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.