Zuschuss

Förderungen im Bereich Film, Video und Medienkunst

Förderung künstlerischer und kultureller Vorhaben im Bereich Film, Video und Medienkunst in Tirol. Jahresbeihilfen, Stipendien, Ankäufe, Projektentwicklung und Veranstaltungförderung. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.05.2010
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Förderung von Jahresbeihilfen für Institutionen, Arbeitsstipendien, Ankäufen von Werken, Projektentwicklung (Drehbücher, Konzepte), Herstellung von künstlerisch ausgerichteten Filmen sowie von kulturellen Veranstaltungen und Festivals im Bereich Film, Video und Medienkunst.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektentwicklung
  • Herstellungskosten
  • Ankaufs-/Anschaffungskosten
  • Stipendienkosten
  • Veranstaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Voraussetzungen gemäß § 7 Tiroler Kulturförderungsgesetz und § 3 Kulturförderungsrichtlinien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular inkl. geforderter Unterlagen
  2. biographische Angaben
  3. Werkproben (z. B. DVDs, Drehbücher)
  4. allfällige Projektbeschreibung
  5. Kalkulation
  6. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Förderaktion im Bereich Film, Video und Medienkunst in Tirol unterstützt künstlerisch und kulturell ausgerichtete Initiativen durch verschiedene Zuschussmodelle. Gefördert werden sowohl Jahresbeihilfen für Einrichtungen als auch Arbeitsstipendien für Filmschaffende und Medienkünstler:innen. Darüber hinaus sind Ankäufe von Werken, die Entwicklung von Drehbüchern und Konzepten sowie die Herstellung künstlerischer Filmprojekte förderfähig. Kulturelle Veranstaltungen und Festivals im Bundesland Tirol erhalten ebenfalls finanzielle Mittel, um das lokale Branchenfeld nachhaltig zu stärken und den Austausch zwischen Kulturinstitutionen und Kreativschaffenden zu fördern. Anspruchsberechtigt sind neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen sowie Existenzgründer:innen, die aktiv in den genannten Themenfeldern tätig sind.

Anträge können jederzeit gestellt werden, da die Fördermöglichkeit fortlaufend besteht. Grundlage sind die Bestimmungen des Tiroler Kulturförderungsgesetzes (§ 7 TFKG) und der Kulturförderungsrichtlinien (§ 3 KFR). Förderfähige Ausgaben umfassen Projektentwicklung, Herstellungskosten, Ankaufs- und Anschaffungskosten, Stipendienkosten sowie Veranstaltungskosten. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Formular inklusive biographischer Angaben, Werkproben (z. B. DVDs, Drehbücher), eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine präzise Kalkulation und ein Finanzierungsplan notwendig. Ergänzende Informationen zur Förderkontrolle, Abrechnungsvorlagen und rechtliche Grundlagen stehen in Form von Informationsblättern und Formularen zur Verfügung. Die Abteilung Kultur des Landes Tirol übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Förderungen und begleitet die Widmung und sachgerechte Verwendung der Mittel bis zur abschließenden Verwendungsnachweisführung.

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