Förderungen im Bereich Film
Förderung von Filmprojekten in der Steiermark in den Bereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Verwertung sowie Strukturmaßnahmen, Kinoreferenzförderung und kinokulturelle Projekte. Einreichung jederzeit vor Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Filmprojekten in verschiedenen Phasen (Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung, Verwertung) sowie Struktur- und kinokulturelle Maßnahmen mit Bezug zur Steiermark.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben mit Bezug zur Steiermark
- Ansuchen muss vor Projektbeginn eingebracht werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan inkl. rechtlich relevanter Unterlagen
- künstlerischer Lebenslauf
Beschreibung
In der Steiermark steht eine fortlaufend ausgeschriebene Zuschussförderung für Filmprojekte bereit, die alle Produktionsphasen abdeckt – von Stoffentwicklung und teamorientierter Drehbucherstellung über Projektentwicklung und Herstellung bis hin zur Verwertung wie Kinostart, Festivalteilnahme oder digitalen Verbreitungsmaßnahmen. Zusätzlich werden Strukturmaßnahmen etwa Festivals, Jahrestätigkeiten filmkultureller Institutionen sowie Kinoreferenzförderung und kinokulturelle Initiativen wie Filmgespräche oder Community-Events unterstützt. Gefördert werden Spielfilme, Dokumentar-, Kurz- und Experimentalformate ebenso wie innovative digitale Projekte, sofern sie einen nachweisbaren Bezug zur Steiermark aufweisen. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Schwerpunkt in der Region.
Das Förderziel zielt darauf ab, künstlerische Visionen zu verwirklichen, professionelle Strukturen zu stärken und Impulse für die regionale Filmwirtschaft zu setzen. Voraussetzung ist die Einreichung vor Projektbeginn sowie ein vollständiges Dossier mit Antragsformular, ausführlicher Projektbeschreibung, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan inklusive rechtlich relevanter Nachweise und künstlerischem Lebenslauf. Nach Bewilligung muss ein Verwendungsnachweis erbracht werden, um die zweckgerechte Mittelverwendung zu dokumentieren. Die Maßnahme basiert auf dem Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz und ermöglicht Filmschaffenden, Produzent:innen und filmkulturellen Institutionen eine kontinuierliche Planungssicherheit und nachhaltige Förderung ihrer Vorhaben.