Zuschuss

Förderungen im Bereich Gewässerreinhaltung und Wasserbewusstsein

Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen zur Reinhaltung und zum Schutz der Gewässer sowie zur Steigerung der Wasserqualität in Oberösterreich. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Gefördert werden Projekte und Bildungsmaßnahmen, die konkrete Beiträge leisten für die Reinhaltung und den Schutz der Gewässer, gewässerökologische Verbesserungen und die Steigerung der Wasserqualität.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag vor Projektbeginn bei der Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft stellen
  • Projekt oder Bildungsmaßnahme muss geeignet sein, das Gewässerbewusstsein in Oberösterreich nachhaltig zu steigern
  • Zustimmung durch die jeweiligen Landesexperten
  • Anerkennung der Richtlinien zur Umweltförderung sowie der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Ansuchen
  2. Projektberichte
  3. Kostennachweise
  4. Im Genehmigungsschreiben bzw. der Förderungserklärung angeführte Unterlagen

Beschreibung

Dieser Zuschuss fördert innovative Projekte und Bildungsmaßnahmen in Oberösterreich, die einen spürbaren Beitrag zur Reinhaltung und zum Schutz der Gewässer leisten. Gefördert werden Vorhaben, die gewässerökologische Verbesserungen erzielen und die Wasserqualität nachhaltig steigern. Antragsteller:innen können natürliche und juristische Personen sein – insbesondere Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie Lehr- und Forschungseinrichtungen. Die Einreichung ist fortlaufend möglich, wodurch eine flexible Projektplanung ermöglicht wird.

Für eine Förderzusage muss das Ansuchen vor Projektbeginn formlos bei der Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft eingereicht werden. Grundvoraussetzungen sind die Eignung des Vorhabens zur nachhaltigen Steigerung des Gewässerbewusstseins und die Zustimmung durch die zuständigen Landesexpert:innen. Zudem sind die Richtlinien zur Umweltförderung sowie die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich vollinhaltlich anzuerkennen. Zur Antragstellung gehören Projektberichte, Kostennachweise und sämtliche im Fördervertrag angeführten Unterlagen. Nach positiver Begutachtung durch Fachreferate erfolgt die Bewilligung in Form eines Direktzuschusses, der nach abschließender Prüfung der eingereichten Nachweise ausgezahlt wird.

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