Zuschuss

Förderungen im Bereich Kultureinrichtungen

Unterstützung von Vereinen und Kulturinitiativen in der Steiermark bei Projekten im Bereich Kultureinrichtungen mit landesweiter Bedeutung. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden und Förderung läuft seit 01.09.2013 unbefristet.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung bei Projekten im Bereich Kultureinrichtungen für Vereine und Kulturinitiativen mit landesweiter Bedeutung zur Sicherung des Bestandes und der laufenden Tätigkeit.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug zur Steiermark
  • Ansuchen muss vor Projektbeginn eingebracht werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenaufstellung
  4. Finanzierungsplan
  5. rechtlich relevante Unterlagen

Beschreibung

Diese Förderung richtet sich an interessierte Vereine und gemeinnützige Kulturinitiativen in der Steiermark, die mit ihren Projekten landesweite Bedeutung erreichen. Zielgerichtet werden Kultureinrichtungen in ihrer Bestandssicherung und laufenden Tätigkeit unterstützt, indem finanzielle Mittel in Form von Zuschüssen bereitgestellt werden. Seit dem 1. September 2013 besteht eine unbefristete Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen, wobei die kontinuierliche Disponibilität das rasche Reagieren auf neue Projekte erleichtert. Durch den Fokus auf gemeinnützige Träger:innen trägt das Programm maßgeblich zur Vielfalt und Qualität kultureller Angebote in der Region bei und stellt sicher, dass bewährte Strukturen erhalten bleiben und kreative Ideen gefördert werden.

Förderberechtigt sind ausschließlich Vereine bzw. Interessenverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen mit nachweisbarem Bezug zur Steiermark. Einreichungen müssen zwingend vor Projektbeginn erfolgen; eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Grundlage für die Entscheidung dienen ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine präzise Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie ein transparenter Finanzierungsplan inklusive aller rechtlich relevanten Unterlagen. Die unbefristete Frist erlaubt eine flexible Planung, erfordert jedoch die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Dokumente. Damit unterstützt das Programm nachhaltiges Kulturengagement auf Landesebene und fördert langfristig leistungsfähige Kultureinrichtungen.

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