Zuschuss

Förderungen im Bereich Museen

Laufende Förderung zur Erhaltung des kulturellen Erbes in steirischen Regionalmuseen. Anträge können jederzeit gestellt werden, empfohlen wird eine Antragstellung drei bis sechs Monate vor Projektbeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Die Förderung dient der Bewahrung, Erschließung, Präsentation und Vermittlung des Kulturerbes in der Steiermark. Sie unterstützt Museen und Sammlungen nach definierten Qualitätskriterien, inhaltlichen Ausrichtungen und Sammlungsschwerpunkten, um ein ausgewogenes und langfristiges Museumsangebot in allen Regionen der Steiermark sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Beschaffung von Museumseinrichtungen (Vitrinen, technische Museumseinrichtungen, Depot- und Archiveinrichtungen)
  • Erstellung von Museums- und Ausstellungskatalogen (1. Auflage)
  • Digitale Inventarisierung und Provenienzforschung
  • Erstellung von Pflege- und Sammlungskonzepten
  • Präventive Konservierung und Restaurierung von Sammlungsgut
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten und Leistungen für die Antragsstellung
  • Laufende Personal- und Betriebskosten
  • Infrastruktur- und Werbekosten
  • Bauliche Maßnahmen
  • Ankauf von Sammlungsdatenbanken

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Inhaltliche Ausrichtung und Sammlungskriterien müssen der Bewahrung des kulturellen Erbes der Steiermark zugeordnet sein
  • Trägerschaft und rechtliche/fiskalische Absicherung der Einrichtung
  • Planung für laufenden Betrieb sowie regelmäßige Museumsöffnungszeiten
  • Nachweis eines nachvollziehbaren Konzeptes für das beantragte Vorhaben
  • Organisatorische Leitung und Personalausstattung müssen gesichert sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Detailliertes Konzept zum Vorhaben
  4. Bei Restaurierung: Maßnahmenkonzept von Restaurator*innen und Eigentumsnachweis
  5. Nachweis über Trägerschaft und Öffnungszeiten
  6. Online-Formular über das E-Gov-Portal

Bewertungskriterien

  • Innovations- und Konservierungsgehalt des Projekts
  • Einhaltung der Qualitätskriterien und Sammlungsschwerpunkte
  • Nachvollziehbarkeit und Qualität des Konzepts
  • Organisatorische und personelle Ausstattung
  • Bezug zum kulturellen Erbe der Steiermark

Beschreibung

Die laufende Förderinitiative des Landes Steiermark setzt sich für den Erhalt und die nachhaltige Weiterentwicklung des kulturellen Erbes in regionalen Museen ein. Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit einem inhaltlichen Bezug zur Steiermark können jederzeit einen Zuschuss beantragen – empfohlen wird die Antragstellung drei bis sechs Monate vor Projektbeginn. Die Förderung begleitet Museen und sammlungsähnliche Einrichtungen dabei, Sammlungsbestände nach definierten Qualitätskriterien zu bewahren, digital zu inventarisieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem die Anschaffung von Vitrinen, technische Museumseinrichtungen, Depot- und Archiveinrichtungen sowie die präventive Konservierung und Restaurierung von Objekten. Ebenso werden die Erstellung von Ausstellungskatalogen, Provenienzforschung, Vermittlungskonzepte und nachhaltige digitale Projekte wie Museumswebseiten unterstützt. Nicht gefördert werden hingegen bauliche Maßnahmen, laufende Personal- und Betriebskosten, Werbekosten oder Datenbankankäufe.

Die Förderbedingungen verlangen eine gesicherte Trägerschaft, regelmäßige Öffnungszeiten, ein nachvollziehbares Konzept sowie eine adäquate personelle Ausstattung. Antragsberechtigte müssen darüber hinaus eine rechtliche und finanzielle Absicherung nachweisen und ein detailliertes Kosten- und Finanzierungsmodell vorlegen. Bewertet werden Innovationsgehalt, Qualität des Konzepts, Sammlungsschwerpunkte und der konkrete Bezug zum steirischen Kulturerbe. Nach Abschluss des Projekts ist binnen drei Monaten ein Verwendungsnachweis einzureichen, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen. Ziel ist es, in allen Regionen ein ausgewogenes Museumsangebot zu gewährleisten, das historische Bestände bewahrt und in zeitgemäße Präsentations- und Vermittlungsformate überführt.

Antrag starten →