Zuschuss

Förderungen im Bereich Musik und Klangkunst

Unterstützung bei der Realisierung von Kulturprojekten im Bereich Musik und Klangkunst für Musikerinnen und Musiker sowie entsprechende Initiativen. Anträge sind fortlaufend und müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung von Kulturprojekten im Bereich Musik und Klangkunst, insbesondere Konzertveranstaltungen, Festivals, Wettbewerbe, Konzertreisen und Produktionskostenzuschüsse für Musikerinnen, Musiker und Initiativen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss einen Bezug zur Steiermark haben
  • Antrag muss vor Projektbeginn eingebracht werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenaufstellung
  4. Finanzierungsplan inkl. rechtlich relevanter Unterlagen
  5. Musikalischer Lebenslauf

Beschreibung

Die Förderung im Bereich Musik und Klangkunst der Steiermärkischen Landesregierung unterstützt kreative Vorhaben mit klarem Fokus auf die Region Steiermark. Begünstigt sind sowohl Musiker:innen als auch gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine, die eigenständige Kulturprojekte realisieren möchten. Als direkte Zuschüsse konzipiert, stehen Fördermittel ohne Befristung und in kontinuierlicher Vergabe zur Verfügung, solange die Anträge vor Projektbeginn eingereicht werden. Das Angebot richtet sich an Akteur:innen, die ihre künstlerische Tätigkeit durch Konzerte, Festivals, Wettbewerbe, Konzertreisen oder Produktionskostenzuschüsse sichtbar machen und die musikalische Vielfalt im Bundesland befördern möchten.

Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist der Bezug zum Kulturgeschehen in der Steiermark sowie die fristgerechte Einreichung vor dem Starttermin des Projekts. Die Antragstellung erfordert die Übermittlung eines ausgefüllten Antragsformulars, einer detaillierten Projektbeschreibung, einer transparenten Kostenaufstellung, eines Finanzierungsplans inklusive aller rechtlich relevanten Unterlagen sowie eines musikalischen Lebenslaufs. Die Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen im Amt der Steiermärkischen Landesregierung übernimmt die professionelle Prüfung und Begleitung der Förderungen. Ziel ist es, die regionale Musikszene zu stärken, neue Klangkunst-Projekte zu ermöglichen und den Künstler:innen sowie Initiativen eine verlässliche Plattform zur Umsetzung wegweisender musikalischer Konzepte zu bieten.

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