Zuschuss

Förderungen im Bereich Musik

Unterstützung für oberösterreichische Musiker:innen, Musikgruppen und musikbezogene Einrichtungen bei künstlerischen Aktivitäten; Anträge können laufend gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2016
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Förderung künstlerischer Aktivitäten von Musikerinnen und Musikern, Musikgruppen sowie musikalischen Einrichtungen und Institutionen in Oberösterreich im Sinne des Oö. Kulturförderungsgesetzes und Kulturleitbildes.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten, die nicht dem Förderzweck zuordenbar sind
  • Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren (ausgenommen Lohnnebenkosten)
  • Anwalts- und Notariatskosten
  • Mahnspesen, Strafgelder, Säumniszuschläge und Zinsen
  • Repräsentationskosten, Kosten für Geschenke, Verpflegung und Bewirtung
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort bzw. Tätigkeit in Oberösterreich
  • Übereinstimmung mit dem Oberösterreichischen Kulturleitbild, dem Oö. Kulturförderungsgesetz, den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und den spezifischen Förderkriterien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular
  2. Detaillierte Beschreibung des Programmes bzw. des Projektes
  3. Kostenkalkulation und schlüssiger Finanzierungsplan
  4. Rechnungsabschluss des Vorjahres bei Jahresprogrammen
  5. Weitere Unterlagen je nach Förderschiene

Beschreibung

Im Rahmen der Förderungen im Bereich Musik des Landes Oberösterreich werden Musiker:innen, Musikgruppen sowie musikalische Einrichtungen beim künstlerischen Schaffen unterstützt. Diese Zuschüsse ermöglichen Projekte, Konzerte, Probenphasen oder institutionelle Jahresprogramme, die im Einklang mit dem Oö. Kulturförderungsgesetz und dem oberösterreichischen Kulturleitbild stehen. Mit dieser Maßnahme trägt die Landesregierung dazu bei, die musikalische Vielfalt des Bundeslandes zu sichern und innovative Klangprojekte sowie traditionelle Ausdrucksformen gleichwertig zu fördern. Die Zuwendungen erfolgen als einmalige Zuschüsse in angemessenem Verhältnis zu den Gesamtkosten. Die Förderung ist kontinuierlich abrufbar – Anträge können seit 1. April 2016 jederzeit eingereicht werden. Abhängig von den geplanten Maßnahmen können Einzelvorhaben oder regelmäßige Programme bedacht werden.

Gefördert werden private und öffentliche Rechtsträger:innen, von Einzelpersonen über Vereine und gemeinnützige Organisationen bis hin zu Unternehmen und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder starkem Wirkungsschwerpunkt in Oberösterreich. Grundlage für einen positiven Bescheid ist neben dem regionalen Bezug auch die Übereinstimmung mit dem Oö. Kulturleitbild, dem Kulturförderungsgesetz, den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und den spezifischen Förderkriterien. Ausgeschlossen sind Ausgaben wie nicht zweckgebundene Kosten, Steuern und öffentliche Abgaben (außer Lohnnebenkosten), Anwalts- und Notariatskosten, Mahnspesen, Zinsen, Repräsentationskosten sowie bereits durch Versicherungen gedeckte Positionen. Die Antragstellung erfordert ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterzeichnetes Förderformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, eine präzise Kostenkalkulation mit schlüssigem Finanzierungsplan sowie – bei Jahresprogrammen – den rechtsverbindlichen Rechnungsabschluss des Vorjahres. Weitere Unterlagen können je nach Förderschiene hinzukommen und sind fristgerecht einzureichen.

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