Förderungen im Bereich Neue Medien
Unterstützung bei Projekten im Bereich Neuer Medien in der Steiermark mit innovativem Ansatz, z.B. Entwicklungs-, Veranstaltungs- und Produktionskostenzuschüsse. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei Projekten im Bereich Neuer Medien mit maßgeblichen innovativen Ansatz und Charakter (zB Entwicklungskosten, Veranstaltungen, Produktionskostenzuschüsse, etc.).
Förderfähige Ausgaben
- Entwicklungskosten
- Veranstaltungskosten
- Produktionskostenzuschüsse
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bezug zur Steiermark
- Einreichung des Ansuchens vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Projektbeschreibung, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan inkl. rechtlich relevanter Unterlagen)
- Künstlerischer Lebenslauf
Beschreibung
In der Steiermark fördert das Programm „Förderungen im Bereich Neue Medien“ zukunftsweisende Projekte mit innovativem Fokus auf digitale Technologien und multimediale Konzepte. Ziel ist die Unterstützung von Entwicklungsvorhaben, Veranstaltungsformaten und Produktionsprozessen, die über herkömmliche Darstellungsformen hinausgehen und neue narrative, interaktive oder immersive Lösungen erproben. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, die einen klaren Bezug zum Bundesland Steiermark nachweisen. Gefördert werden sowohl Kosten für konzeptionelle Vorarbeiten und technische Realisation als auch Aufwendungen für die Durchführung von Events und die professionelle Produktion unterschiedlichster Neuen Medien-Formate. Typische Förderausgaben umfassen Entwicklungs-, Veranstaltungs- und Produktionskostenzuschüsse beispielsweise für Software-Entwicklung, interaktive Installationen oder digitale Live-Kommunikation. Durch diese Förderung entstehen vielfältige Impulse für die regionale Medienlandschaft und tragen zur nachhaltigen Stärkung der digitalen Kultur in der Steiermark bei.
Der Zuschuss ist fortlaufend verfügbar und erfordert eine fristgerechte Einreichung des vollständigen Ansuchens vor Projektbeginn. Voraussetzung für eine Bewilligung sind neben der regionalen Verankerung ein ausführlicher Finanzierungsplan, eine transparente Kostenaufstellung und ein künstlerischer Lebenslauf. Das Antragsformular enthält eine umfassende Projektbeschreibung, Kostenaufstellung, Finanzierungsübersicht und gegebenenfalls weitere rechtlich relevante Unterlagen. Zuständig für die Prüfung und Abwicklung ist die Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen des Amts der Steiermärkischen Landesregierung. Nach erfolgter Durchführung wird der Verwendungsnachweis kontrolliert. Seit 2013 existiert diese unbegrenzt gültige Förderlinie, die Akteur:innen und Expert:innen flexible Fristen für die Realisierung anspruchsvoller Medienprojekte in der Region eröffnet.