Förderungen im Bereich spartenübergreifende Kulturprojekte
Unterstützung bei spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprojekten in der Steiermark für Künstler:innen und Kulturinitiativen. Laufende Antragstellung möglich, Einreichung vor Projektbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprojekten, die über die Basisförderung hinausgehen (z.B. Veranstaltungen wie Konzerte und Lesungen, Vernetzungen, Auslandskulturprojekte).
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben mit Bezug zur Steiermark
- Einreichung des Ansuchens vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan inkl. rechtlich relevanter Unterlagen
- künstlerischer Lebenslauf
Beschreibung
Förderungen im Bereich spartenübergreifende Kulturprojekte stärken innovative Kunst- und Kulturvorhaben in der Steiermark, die über klassische Genregrenzen hinaus agieren. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine erhalten finanzielle Unterstützung, um multidisziplinäre Projekte wie Konzerte, Lesungen, Performances, Vernetzungsveranstaltungen sowie internationale Kulturkooperationen umzusetzen. Im Fokus stehen Initiativen, die mehrere Kunstsparten verbinden, den Austausch zwischen etablierten Akteur:innen und Newcomer:innen fördern und die kulturelle Landschaft der Region nachhaltig bereichern. Die Förderung zielt darauf ab, kreative Synergien zu erzeugen und neue Formen der künstlerischen Zusammenarbeit im Bereich Kultur und Medien zu etablieren.
Eine Bewerbung ist laufend möglich und muss zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben mit nachgewiesenem Bezug zur Steiermark. Antragsberechtigt sind Künstler:innen, Kulturschaffende und Kulturinitiativen, die über Basisförderungen hinaus wirkungsvolle Impulse setzen wollen. Erforderliche Unterlagen umfassen eine präzise Projektbeschreibung, eine transparente Kostenaufstellung, einen vollständigen Finanzierungsplan inklusive rechtlich relevanter Dokumente sowie den künstlerischen Lebenslauf. Die Zuschussbewilligung erfolgt durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen. Seit dem 1. September 2013 gilt die Maßnahme ohne zeitliche Begrenzung. Nach Abschluss des Vorhabens ist eine Verwendungsnachweisprüfung vorgesehen, um die zweckgerechte Verwendung der Mittel zu gewährleisten und die Grundlage für künftige Entscheidungen zu schaffen.
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