Förderungen im Bereich Umwelt
Gefördert werden können Projekte und Bildungsmaßnahmen, die konkrete Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft und zum Schutz von Natur und Umwelt leisten. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden können Projekte und Bildungsmaßnahmen, die konkrete Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft und zum Schutz von Natur und Umwelt leisten.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor Beginn des geplanten Projekts einzureichen
- Organisationen müssen fachlich und ressourcenmäßig befähigt sein
- Erfüllung der Voraussetzungen gemäß ARR 2014 i.d.g.F.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vereinsstatuten
- Nichtuntersagungsbescheid
- Vorstandsliste
- Unterschriftenprobe der zeichnungsberechtigten Personen
- Vereinsregisterauszug
- Auszug aus dem Firmenbuch bzw. Handelsregisterauszug
- Angaben zu Bezeichnung, Sitz, Rechtsform, Gegenstand und Gründungsjahr sowie Organen
- Aktueller Jahresabschluss (auf Aufforderung auch der letzten fünf Jahre)
- Leistungsbericht des letzten Jahres
- Nachweis zur Umsatzsteuerpflicht
- Nachweis zu anhängigen Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- oder Ausgleichsverfahren
Beschreibung
Die Förderungen im Bereich Umwelt unterstützen in Wien ansässige Vereine, Interessensverbände und Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten und Bildungsmaßnahmen, die einen nachweisbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft sowie zum Schutz von Natur und Umwelt leisten. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Aus- und Weiterbildung. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss können Anträge fortlaufend eingereicht werden – vorausgesetzt, der Antrag wird vor Projektbeginn gestellt und die Antragstellenden verfügen über die notwendige fachliche Expertise und Ressourcen. Das Programm ist budgetunabhängig und garantiert eine langfristige Förderperspektive ohne Befristung des Einreichungszeitfensters.
Für die Antragstellung müssen die Antragstellenden gemäß den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) grundsätzliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem die Einreichung von Vereinsstatuten, Nichtuntersagungsbescheid, Vorstandsliste, Unterschriftenproben, Auszügen aus Vereins- oder Firmenbuch sowie Angaben zur Rechtsform, zum Geschäftszweck und zur Gründung. Ergänzend sind aktuelle Jahresabschlüsse, Leistungsberichte, Nachweise zur Umsatzsteuerpflicht und Informationen zu anhängigen Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- oder Ausgleichsverfahren vorzulegen. Mit diesem strukturierten Prüfverfahren sichert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft eine transparente und rechtskonforme Vergabe. Die Förderung bietet eine attraktive Möglichkeit, innovative Umweltprojekte und Bildungsinitiativen nachhaltig zu realisieren und damit wertvolle Impulse für Klimaschutz und gesellschaftliche Transformation zu setzen.
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