Förderungen im Zivil- und Katastrophenschutz
Förderung für Gemeinden, Einsatzorganisationen, Katastrophenhilfsdienste und sonstige Institutionen in der Steiermark im Zivil- und Katastrophenschutz. Anträge seit 15.10.2013 unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Um die Bevölkerung für allfällige Katastrophen vorzubereiten und die Einsatzbereitschaft der Katastrophenhilfsdienste sicherzustellen, werden Gemeinden, Einsatzorganisationen, Katastrophenhilfsdienste und sonstige Institutionen im Zivil- und Katastrophenschutz gefördert.
Förderfähige Ausgaben
- Persönliche Schutzausrüstung
- Spezialausrüstung zur Schneedeckenuntersuchung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Übernahme von Ausbildungsseminaren für die Bevölkerung durch den Zivilschutzverband
- Mitwirkung in der Steirischen Plattform Hagelabwehr
- Bereitschaft zur Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Einreichung eines schriftlichen Förderungsantrags inkl. Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen für Lawinenkommissionen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Förderungsantrag
- Originalrechnungen
- Zahlungsbestätigungen
Bewertungskriterien
- Tätigkeit der Lawinenkommission nach §4 Abs.1 Z 2 und 3 StLaKoG
- Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde
Beschreibung
Das Programm Förderungen im Zivil- und Katastrophenschutz unterstützt seit dem 15. Oktober 2013 kontinuierlich öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und sonstige Vereine in der Steiermark. Ziel ist es, die Bevölkerung auf mögliche Katastrophen vorzubereiten und die Einsatzbereitschaft der Katastrophenhilfsdienste nachhaltig zu sichern. Gefördert werden vor allem Gemeinden, Einsatzorganisationen, Katastrophenhilfsdienste sowie weitere Institutionen, die sich im Bereich Katastrophenschutz und Arbeit & Soziales engagieren. Berücksichtigungsfähig sind insbesondere Ausgaben für persönliche Schutzausrüstungen und Spezialausrüstungen zur Schneedeckenuntersuchung. Als Zuschuss werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt.
Die Antragsstellung ist laufend und unbegrenzt möglich. Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen umfassen die Übernahme von Ausbildungsseminaren zur Bürger:innen-Schulung durch den Zivilschutzverband, die Mitwirkung in der Steirischen Plattform Hagelabwehr sowie die generelle Bereitschaft zur aktiven Teilnahme im Katastrophenschutz. Speziell für Lawinenkommissionen sind Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen einzureichen. Die Förderhöhe wird auf Basis der tatsächlichen Aufwendungen, der Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 und 3 StLaKoG sowie der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde ermittelt. Zur vollständigen Antragseinreichung gehören ein schriftlicher Förderungsantrag, alle Originalbelege und Zahlungsnachweise. Interessierte Institutionen finden weiterführende Informationen bei der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung des Landes Steiermark.