Förderungen Integration gem. allgemeiner Förderrichtlinie
Finanzielle Förderung von Projekten im Integrationsbereich in Salzburg zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von Migrantinnen, Migranten und Asylberechtigten. Anträge spätestens 2 Monate vor Projektbeginn (Jahresförderungen bis 30.06. des Vorjahres). Gültig seit 01.07.2020, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Den Zielgruppen bestmögliche Unterstützungsangebote zur sozialen und gesellschaftlichen Integration anzubieten, den Integrationsprozess unter Einbeziehung der Salzburger Bevölkerung zu intensivieren sowie schwer zugängliche Personengruppen zu erreichen.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare
- Materialien
- Raummieten
- Personal
- Sach- und Strukturkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen
- Konzept / Beschreibung der Aktivität
- Budgetplan
Bewertungskriterien
- Regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes
- Kooperative Durchführung von Projekten und Veranstaltungen
Beschreibung
Seit Juli 2020 unterstützt das Land Salzburg als unbefristete Initiative innovative Projekte im Integrationsbereich, die soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Migrant:innen und Asylberechtigten fördern. Ziel dieser Maßnahme ist es, bestmögliche Unterstützungsangebote bereitzustellen, den Integrationsprozess gemeinsam mit der Salzburger Bevölkerung zu intensivieren und schwer erreichbare Personengruppen einzubinden. Projekte in den Themenfeldern Migration, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratie, Arbeit und Soziales werden durch Zuschüsse gefördert. Die Maßnahme ermöglicht regionale Integrationsarbeit ebenso wie Bildungs- und Empowerment-Projekte oder freiwilliges Engagement im Asyl- und Integrationsbereich. Gefördert werden Bestrebungen, die Teilhabe an Bildung, Arbeitsmarktintegration und kulturellem Austausch ermöglichen.
Ansuchen können Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Einzelpersonen und andere Initiativen einreichen, sofern sie in Salzburg angesiedelt sind und eine aufrechte Aufenthaltstitel-Berechtigung vorliegt. Förderfähig sind Ausgaben für Honorare, Materialien, Raummieten, Personal sowie sonstige Sach- und Strukturkosten. Eine ausgewogene regionale Verteilung und kooperative Projektumsetzung sind zentrale Bewertungskriterien. Das Förderansuchen ist spätestens zwei Monate vor Projektbeginn bzw. bis zum 30.06. des Vorjahres bei Jahresförderungen einzureichen und muss ein Konzept, einen Budgetplan und das ausgefüllte Förderansuchen-Formular enthalten. Die Entscheidung trifft die zuständige Landesrätin. Ein schriftliches Zusageschreiben regelt anschließend Förderbetrag, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten. Der Verwendungsnachweis inklusive Einnahmen-/Ausgabenrechnung und Tätigkeitsbericht ist in der Regel bis zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen. Diese Förderung bietet einen praxisorientierten Weg, um integrative Projekte nachhaltig zu verankern.