Förderungen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
Förderung freiwilliger Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung betrieblicher Lärmemissionen in Oberösterreich. Einreichung vor Investitionsverpflichtung, laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel dieser Förderung ist die Forcierung von Maßnahmen zur freiwilligen Vermeidung und Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen gemäß gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn
- Positivbeurteilung durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH
- Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Umweltförderungsrichtlinien 2022 OÖ
- Maßnahmen müssen in Eigeninitiative gesetzt werden
- Bescheidkonformer Anlagenbetrieb im Bestand bei Antragstellung nachzuweisen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
- Technisches Datenblatt/Beschreibung
- Kostenaufstellung
- Alle erforderlichen Genehmigungen/Bescheide für Bau und Betrieb
- Zusammenstellung über den Online-Antrag des Bundes
Beschreibung
Die Förderung in Oberösterreich unterstützt freiwillige Projekte zur Vermeidung und Verringerung betrieblicher Lärmemissionen und richtet sich an Unternehmen, Interessensverbände, Vereine sowie konfessionelle Einrichtungen. Mit einem Zuschuss von bis zu 30 % und maximal 30.000 € pro Einzelfall soll das Bewusstsein für Lärmschutz im betrieblichen Alltag gestärkt werden. Voraussetzung ist eine vorherige, positiv beurteilte Einreichung bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, noch bevor rechtsverbindliche Bestellungen, Lieferungen oder Baumaßnahmen ausgelöst werden. Zudem müssen alle Maßnahmen eigeninitiativ geplant und betrieben werden, und der bescheidkonforme Anlagenbetrieb im Bestand zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen sein. Ausgaben, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen vorgeschrieben sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich, da keine Frist endet: Der Fördertopf ist fortlaufend geöffnet. Für eine vollständige Bewerbung werden das ausgefüllte und unterfertigte Antragsformular des Landes Oberösterreich, eine technische Beschreibung mit Kostenaufstellung, alle notwendigen Genehmigungen und Bescheide für Bau und Betrieb der geplanten Anlage sowie die Zusammenstellung aus dem Online-Antrag des Bundes benötigt. Die Abwicklung erfolgt nach positiver Beurteilung und Auszahlung der Bundesförderung; die Landesmittel werden anschließend ausgezahlt. Ziel des Programms ist eine nachhaltige Reduktion von Lärmbelastungen in Wirtschaftsstandorten und damit ein entscheidender Beitrag zu Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz in Oberösterreich.
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