Förderungen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen
Förderung freiwilliger Investitionen zur Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen in Oberösterreich. Einreichung vor rechtsverbindlichen Maßnahmen, unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Forcierung von Maßnahmen zur freiwilligen Vermeidung/Verringerung von Luftverunreinigungen durch Investitionen in Primär- und Sekundärmaßnahmen, Reduktion von Staubemissionen, insbesondere PM10, bei gewerblichen und industriellen Anlagen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Anlagen und Verfahren zur Emissionsminderung
- Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen
- Verbesserung von Filteranlagen bei Biomasseanlagen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansuchen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor jeder sonstigen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht
- Positives Beurteilungsergebnis der Kommunalkredit Public Consulting GmbH
- Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF. und der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.
- Einhalten der Förderungsvoraussetzungen des Bundes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Zusammenfassung des Online-Antrags des Bundes
- Rechnungszusammenstellung für die Bundesförderung
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Förderkriterien
- Umweltwirksamkeit der Maßnahme
- Wirtschaftlichkeit der Investition
Beschreibung
Dieses Förderprogramm in Oberösterreich unterstützt Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen bei freiwilligen Investitionen zur Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen. Im Fokus stehen Primärmaßnahmen zur Reduktion luftverunreinigender Stoffe, Sekundärmaßnahmen zur Maximierung der Emissionsminderung sowie die Reduktion von Staubemissionen (insbesondere PM10) an gewerblichen und industriellen Anlagen. Gefördert werden dabei Investitionen in Emissionsminderungstechnologien, die Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen sowie die Optimierung von Filteranlagen bei Biomasseanlagen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer Förderquote von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschläge, und erhalten pro Einzelfall Fördermittel in einer Höhe von maximal 100.000 €. Einreichungen sind fortlaufend und unbegrenzt möglich, sofern das Ansuchen vor rechtsverbindlichem Baubeginn, vor Bestellung von Anlagenteilen oder vor anderweitiger Verpflichtung eingereicht wird. Voraussetzung ist eine positive Beurteilung durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH sowie die Einhaltung der Umweltförderungsrichtlinien des Landes und der entsprechenden Bundesrichtlinien.
Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular des Landes Oberösterreich, eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Kostenaufstellung sowie die Zusammenfassung des Online-Antrags für die Bundesförderung einzureichen. Nach positiver Prüfung durch das Expert:innen-Team erfolgt eine Förderzusage, die anschließend in einer förmlichen Förderungserklärung bestätigt wird. Die Auszahlung der Landesförderung erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und nach erfolgreichem Abschluss der Bundesförderung. Durch diese gezielte Unterstützung werden Umweltwirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in Einklang gebracht und ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz in Oberösterreich geleistet.
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