Förderungen nach der Rahmenrichtlinie für die Tiroler Wirtschaftsförderung
Förderung besonders berücksichtigungswürdiger und zu begründender Vorhaben in Tirol nach der Rahmenrichtlinie für die Tiroler Wirtschaftsförderung. Gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2027. Anträge können jederzeit innerhalb des Förderzeitraums eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Vorhaben, die in den speziellen Förderungsrichtlinien des Landes Tirol nicht berücksichtigt werden können. Dazu zählen unter anderem die Strukturverbesserung von kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmensgründung und -ansiedlung insbesondere von Jungunternehmern, Qualitätsverbesserung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Forschung, Entwicklung und Innovation, Ausbau nachhaltiger Breitbandinfrastruktur, Umweltschutz, erneuerbare Energieträger, Energieeinsparung und alternative Antriebsformen, Sicherung der Nahversorgung, Unternehmensberatung, betriebliche Kooperationen (insbesondere EPUs), Erschließung neuer Märkte im EU-Raum und darüber hinaus, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Errichtung und Verbesserung wichtiger kommunaler bzw. regionaler Infrastrukturmaßnahmen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Festlegung der Art und des Ausmaßes der Förderung gemäß Vorhabenziel und EU-Beihilfenrecht
- Unternehmen mit Lehrlingsausbildung werden besonders berücksichtigt
- Gesamte Projektfinanzierung muss einschließlich Förderbetrag gesichert sein
- Eigeninitiative und Selbsthilfe müssen vorhanden sein
- Erforderliche persönliche, sachliche und rechtliche Voraussetzungen zur Umsetzung müssen erfüllt sein
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Beschreibung
Das Programm „Förderungen nach der Rahmenrichtlinie für die Tiroler Wirtschaftsförderung“ stellt seit dem 01.01.2023 bis 31.12.2027 einen kontinuierlich abrufbaren Zuschuss für besonders berücksichtigungswürdige Vorhaben im Land Tirol bereit, die in den bestehenden Förderleitlinien nicht abgedeckt sind. Gefördert werden Projekte von Privatpersonen, Einzelunternehmen, Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen sowie gemeinnützigen Organisationen und Existenzgründer:innen. Das breit gefächerte Angebot zielt darauf ab, Innovation und nachhaltige Entwicklung in der Region zu stärken und gleichzeitig die Eigeninitiative und Selbsthilfe der Antragstellenden zu fördern. Die Antragseinreichung ist jederzeit während des Förderzeitraums möglich, sofern sämtliche formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu den Förderzielen zählen unter anderem die Strukturverbesserung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Ansiedlung und Gründung junger Unternehmer:innen, Qualitätssteigerung im Tourismus- und Freizeitbereich, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie der Ausbau nachhaltiger Breitbandinfrastruktur. Darüber hinaus werden Umweltschutzmaßnahmen, erneuerbare Energieträger, Energieeinsparung und alternative Antriebsformen, die Sicherung der Nahversorgung, betriebliche Beratung, Kooperationen (insbesondere EPUs), Erschließung neuer Märkte im EU- und Drittstaatenraum, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie kommunal wichtige Infrastrukturvorhaben unterstützt. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Festlegung von Art und Ausmaß der Förderung gemäß EU-Beihilfenrecht, eine gesicherte Gesamtfinanzierung, die Erfüllung persönlicher, sachlicher und rechtlicher Anforderungen sowie die Einhaltung von Wirtschaftlichkeits-, Sparsamkeits- und Nachhaltigkeitsprinzipien.
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