Förderungen von Ausbildungslehrgängen für Tagesmütter und -väter
Das Land Steiermark gewährt OrganisatorInnen von Ausbildungslehrgängen für Tagesmütter und -väter Beiträge für die Durchführung. Anträge müssen vor Beginn des Lehrgangs eingereicht werden. Gültig seit 15.10.2013 ohne Befristung.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die finanzielle Unterstützung von anerkannten OrganisatorInnen zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen für Tagesmütter und -väter.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der Ausbildungslehrgänge
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bescheidmäßige Anerkennung als Organisator von Ausbildungslehrgängen
- Genehmigung der Ausbildungslehrgänge durch die Landesregierung
- Nachweis der Durchführung der Ausbildungslehrgänge
- Nachweis der Kosten der Ausbildungslehrgänge
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Stundenplan samt Praktika des gesamten Lehrganges
- ReferentInnenliste
- TeilnehmerInnenliste
- AbsolventInnenliste
- Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen
Beschreibung
Förderungen von Ausbildungslehrgängen für Tagesmütter und -väter im Land Steiermark unterstützen als Zuschussanbieter:innen jene Organisationen, die von der Landesregierung bescheidmäßig anerkannt sind und berechtigt wurden, Ausbildungslehrgänge durchzuführen. Das Förderprogramm zielt darauf ab, die finanziellen Aufwendungen für die Planung und Umsetzung qualifizierter Fortbildungen für Tagesmütter und -väter zu reduzieren. Die Mittel stehen fortlaufend zur Verfügung und können seit dem 15.10.2013 ohne zeitliche Begrenzung beantragt werden. Voraussetzung ist die Einreichung des Antrags vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs sowie die Genehmigung durch die zuständige Fachabteilung der steirischen Landesregierung.
Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Organisator:innen den Bescheid über die Anerkennung als Lehrgangsträger:in, den genehmigten Stundenplan inklusive Praktikumsanteil, eine Referent:innenliste, Teilnehmer:innen- und Absolvent:innenlisten sowie Originalrechnungen mit Zahlungsbelegen vorlegen. Gefördert werden ausschließlich die nachgewiesenen Kosten der Ausbildungslehrgänge. Im Rahmen der Leistungskontrolle erfolgen stichprobenartige Überprüfungen der Einhaltung des Stundenplans und der Praktika durch Landesorgane sowie die Prüfung der eingereichten Rechnungen. Ziel ist eine transparente Verwendung der Fördermittel und die nachhaltige Sicherung hochwertiger Betreuungsangebote durch qualifizierte Tageseltern.