Zuschuss

Förderungen von Feuerwehren und Feuerwehrverbänden

Direkte Förderung für steirische Feuerwehren und Feuerwehrverbände zur Beschaffung von Fahrzeugen, Rüsthäusern und Ausrüstungsgegenständen zur Sicherstellung des Ausrüstungs- und Sicherheitsstandards.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderungen an die Feuerwehren und Feuerwehrverbände zur Beschaffung der Feuerwehrausstattung (Fahrzeuge, Rüsthäuser und Gerätschaften etc.), um den Ausrüstungs- und Sicherheitsstandard bei den steirischen Feuerwehren sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Feuerwehrausstattung (Fahrzeuge)
  • Rüsthäuser
  • Gerätschaften

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu einer Feuerwehr oder einem Feuerwehrverband in der Steiermark

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen
  2. Technische Abnahmeprüfungen durch das Landesfeuerwehrinspektorat

Beschreibung

Diese Förderinitiative der Steiermärkischen Landesregierung unterstützt freiwillige Feuerwehren und deren Zusammenschlüsse bei der Anschaffung von Fahrzeugen, Rüsthäusern und Gerätschaften. Ziel ist es, den Ausrüstungs- und Sicherheitsstandard im Katastrophenschutz kontinuierlich zu sichern und weiterzuentwickeln. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss richtet sich das Programm ausschließlich an gemeinnützige Vereine und Interessensverbände in der Steiermark, die im Bereich Katastrophenschutz sowie Arbeit & Soziales engagiert sind. Da fortlaufende Fördermöglichkeiten bestehen, können Feuerwehren und Feuerwehrverbände ihre Ausrüstung bedarfsorientiert und zeitnah modernisieren. Voraussetzung für eine Förderung ist die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Organisation in der Steiermark sowie die Einhaltung geltender Rechtsgrundlagen, darunter das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das steiermärkische Feuerwehrgesetz.

Gefördert werden sämtliche Ausgaben für Feuerwehrausstattung, darunter Einsatzfahrzeuge, Neubauten oder Erweiterungen von Rüsthäusern sowie technische Gerätschaften. Bewerbungsunterlagen umfassen Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen sowie Nachweise über technische Abnahmeprüfungen durch das Landesfeuerwehrinspektorat. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sämtliche beschafften Ausrüstungsgegenstände den behördlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Interessierte Freiwillige Feuerwehrdienstleistende und Feuerwehrverband-Mitglieder finden umfassende Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragsformalitäten auf dem Transparenzportal des Bundes. Dieses Angebot leistet einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung des Katastrophenschutzes in der Steiermark und fördert die Leistungsfähigkeit der Einsatzorganisationen nachhaltig.

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