Zuschuss

Förderungen von Fort- und Weiterbildungen für das Personal

Das Land Steiermark gewährt OrganisatorInnen Beiträge für die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Personal in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen. Anträge sind vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Gültig seit 15.10.2013, unbefristet.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung der Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für das Personal in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen durch Gewährung finanzieller Beiträge an die Veranstalter.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Organisator von Fort- und Weiterbildungen
  • Genehmigung der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durch die Landesregierung
  • Nachweis der Durchführung der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Nachweis der Kosten der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Inhalt und Umfang der Veranstaltung
  3. ReferentInnenliste
  4. AbsolventInnenliste
  5. Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen

Beschreibung

Seit 15. Oktober 2013 stellt das Land Steiermark unbefristet finanzielle Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zugunsten des Personals in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen bereit. Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine sowie öffentliche Einrichtungen. Im Rahmen dieses Programms werden Beiträge zur Deckung von Veranstaltungen im Bereich Aus- & Weiter­bildung gewährt, um die Qualität der Betreuung und Bildung für Kinder weiter zu steigern. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, sofern die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen vorab von der Landesregierung genehmigt und als Organisator:in anerkannt worden sind. Das Programm ist kontinuierlich abrufbar und basiert auf dem Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 (§ 23).

Das Förderziel fokussiert die nachhaltige Stärkung von Fachkräften durch gezielte Bildungsangebote. Antragstellende müssen den Antrag sowie detaillierte Informationen zu Inhalt und Umfang der Veranstaltung einreichen und nach Bewilligung den Nachweis über die tatsächliche Durchführung, eine Liste der Referent:innen, die Absolvent:innenliste sowie Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsbelegen vorlegen. Voraussetzung ist zudem die vorherige Genehmigung der Fort- und Weiterbildungsveranstaltung durch die Landesregierung. Eine Antragseinreichung ist zwingend vor Veranstaltungsbeginn erforderlich. Zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung erfolgen stichprobenartige Kontrollen durch Organe der Landesregierung.

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