Zuschuss

Förderungen von Investitionsmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime

Finanzierung der Errichtung, Sanierung sowie Um- und Zubau von Alten- und Pflegeheimen in Oberösterreich für Heimträger wie Sozialhilfeverbände, kommunale Träger und kirchliche Orden.

Gesundheit Infrastruktur Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Förderquote: 25%

Förderziel

Finanzierung der Errichtung, Sanierung sowie des Um- und Zubaus von Alten- und Pflegeheimen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Fundierungserschwernis- und Abbruchkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Heimträgereigenschaft (Sozialhilfeverband, Stadt mit eigenem Statut, Gemeinde oder kirchlicher Orden)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Jährliche Baufortschrittsmeldung
  2. Endabrechnung nach Projektabschluss
  3. Rechnungen für Investitionen

Bewertungskriterien

  • Ergebnis des Kostendämpfungsverfahrens

Beschreibung

Die Investitionszuschüsse für Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich unterstützen öffentliche Einrichtungen und Stiftungen bei Errichtung, Sanierung sowie Um- und Zubau stationärer Pflegeeinrichtungen. Gefördert werden Heimträger:innen wie Sozialhilfeverbände, Städte mit eigenem Statut, Gemeinden und kirchliche Orden, die kostspielige Bau- und Fundierungsarbeiten stemmen. Mit einer Förderquote von 25 % auf förderfähige Ausgaben (Baukosten sowie Fundierungserschwernis- und Abbruchkosten) trägt die Landesabteilung Soziales zur finanziellen Entlastung bei und orientiert sich am Ergebnis des landesweiten Kostendämpfungsverfahrens. Die Mittel werden als Zuschuss gewährt, sind fortlaufend verfügbar und zielen darauf ab, die Versorgungsinfrastruktur älterer Menschen in Oberösterreich nachhaltig zu stärken und moderne, bedarfsgerechte Pflegeplätze bereitzustellen.

Anträge können jederzeit ohne feste Frist eingereicht werden. Voraussetzung ist die Heimträgereigenschaft (Sozialhilfeverband, Stadt mit eigenem Statut, Gemeinde oder kirchlicher Orden) sowie die Vorlage einer jährlichen Baufortschrittsmeldung. Nach Abschluss des Projekts wird eine Endabrechnung gefordert, ergänzt durch Rechnungen für alle Investitionen. Die Prüfung erfolgt durch die Abteilung Soziales der Oö. Landesregierung, die den Zuschussbescheid auf Basis der anerkannten Baukosten erstellt. Interessierte Einrichtungen erhalten detaillierte Informationen zu den Rechtsgrundlagen (Oö. Sozialhilfegesetz, Alten- und Pflegeverordnung, Allgemeine Förderungsrichtlinie) und orientieren sich an den variablen Richtwerten, um eine effiziente Projektrealisierung zu gewährleisten.

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