Förderungen von Leitstellen von Einsatzorganisationen
Förderung der Errichtung und technischen Ausstattung von Leitstellen von Einsatzorganisationen in der Steiermark. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung und/oder technischen Ausstattung von Leitstellen von Einsatzorganisationen (z.B. Feuerwehr, Rotes Kreuz), die Notrufe entgegennehmen und Einsatzkräfte alarmieren.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Errichtungskosten
- Technische Ausstattung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Leitstellen von Einsatzorganisationen, die Notrufe nach TKG entgegennehmen und Einsatzkräfte alarmieren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- schriftlicher Förderungsantrag
Beschreibung
Die Förderinitiative unterstützt die Errichtung sowie die technische Ausstattung von Leitstellen von Einsatzorganisationen in der Steiermark. Anspruchsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, deren Leitstellen Notrufe gemäß Telekommunikationsgesetz (z. B. 122, 144) entgegennehmen und Einsatzkräfte alarmieren. Gefördert werden einerseits Bau- und Errichtungskosten für Neubauten oder Erweiterungen bestehender Dienststellen, andererseits die Anschaffung moderner Hard- und Softwarelösungen zur Gewährleistung einer leistungsfähigen Einsatzkommunikation. Durch kontinuierliche Fördermöglichkeiten können Anträge jederzeit eingereicht werden, wodurch auch kurzfristige Planungen flexibler realisiert werden. Technische Abnahmeprüfungen sowie die Prüfung von Rechnungen mit Originalzahlungsnachweisen sichern die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel und gewährleisten einen transparenten Ablauf.
Diese Zuwendung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Katastrophenschutzes und der sozialen Sicherheit in der Region. Sie richtet sich speziell an Leitstellen, die als zentrale Koordinationsstellen fungieren und im Einsatzfall rasche Alarmierung und effektive Einsatzsteuerung ermöglichen. Ein schriftlicher Förderungsantrag ist die einzige Voraussetzung für die Antragstellung, die seit dem 15. Oktober 2013 ohne Fristende möglich ist. Mit diesem Förderinstrument fördert die Landesamtsdirektion Katastrophenschutz und Landesverteidigung des Amts der Steiermärkischen Landesregierung die Modernisierung und Leistungsfähigkeit der regionalen Einsatzinfrastruktur nachhaltig.
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