Förderungen Wasserversorgungsanlagen mit artesischen Brunnen
Förderungsmöglichkeiten für Neuerrichtung und Sanierung artesischer Brunnenanlagen in Streulage sowie Verschließung veralteter Anlagen. Einreichung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung bei der Neuerrichtung, Sanierung und Verschließung artesischer Brunnenanlagen in Streulage entsprechend Trinkwasserversorgungskonzept der Gemeinde.
Förderfähige Ausgaben
- Neuerrichtung von artesischen Brunnenanlagen
- Sanierung von artesischen Brunnenanlagen
- Verschließung von artesischen Brunnenanlagen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderansuchen muss vor Inangriffnahme der Maßnahme einlangen
- Arbeiten sind ausschließlich befugten Firmen zu übertragen
- Maßnahmen sind entsprechend dem Stand der Technik zu planen und auszuführen
- Bundesförderung nach UFG ist in höchstmöglichem Umfang auszuschöpfen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der KPC für Wasserversorgungsanlagen (WVA) bzw. PEWV in zweifacher Ausfertigung
- Projektunterlagen (Lageplan, Übersichtslageplan, Technischer Bericht, Bauwerkspläne, Wasserrechtliche Bewilligung)
- Kostenzusammenstellung der Firmenrechnungen
- Ausführungsunterlagen mit Dokumentation der Arbeiten
- Wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt die nachhaltige Trinkwasserversorgung in Oberösterreich durch die Neuerrichtung, Sanierung und fachgerechte Verschließung artesischer Brunnenanlagen in Streulage. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Genossenschaften sowie öffentliche Einrichtungen, die im Rahmen kommunaler Trinkwasserversorgungskonzepte tätig werden. Ziel ist es, veraltete Anlagen nach dem Stand der Technik zu sichern, um Umwelt- und Ressourcenschutz zu gewährleisten und zugleich die Energieeffizienz zu steigern. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfordert die Einreichung vor Beginn der Maßnahme. Einreichende müssen nachweisen, dass alle Arbeiten durch befugte Firmen geplant und ausgeführt werden und vorhandene Bundesförderungen nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG) bereits ausgeschöpft sind. Das Programm fördert Vorhaben in den Themenfeldern Infrastruktur, Umwelt- und Naturschutz sowie Klimaschutz und Städtebau mit Zuschüssen in Höhe von 75 % bis 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Gefördert werden Kosten für die Errichtung neuer artesischer Brunnen, die Sanierung bestehender Anlagen und die Verschließung nicht mehr zeitgemäßer Brunnen. Für die Beantragung sind Projektunterlagen wie Lagepläne, technischer Bericht, Bauwerkspläne und wasserrechtliche Bewilligungen in zweifacher Ausfertigung zusammen mit dem offiziellen Antragsformular einzureichen. Nach Abschluss des Vorhabens sind Kostenzusammenstellungen, Dokumentationen der ausgeführten Arbeiten sowie ein wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid vorzulegen. Durch diese Förderung werden Kommunen und Trinkwassergenossenschaften ebenso angesprochen wie private Brunnenbesitzer:innen, die ihre Versorgungssicherheit erhöhen und aktiv zum Klimaschutz beitragen möchten. Die Durchführung und Abwicklung erfolgt über das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft.