Förderungen zur Umweltinformation und -bildung
Förderung von Maßnahmen und Projekten mit Bezug zu Umweltinformation und -bildung in Kärnten. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen und Projekten mit Bezug zu Umweltinformation und -bildung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständige Angaben zum beabsichtigten Förderansuchen
- Angaben über Förderansuchen zum gleichen Vorhaben bei anderen Rechtsträgern oder Dienststellen
- Genehmigung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständige Angaben zum beabsichtigten Förderansuchen
- Angaben über Förderansuchen zum gleichen Vorhaben bei anderen Rechtsträgern oder Dienststellen
Beschreibung
In Kärnten vergibt das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination, laufend Zuschüsse für Projekte und Maßnahmen im Bereich Umweltinformation und -bildung. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Initiativen. Ziel der Förderung ist es, Bildungs- und Informationsangebote zu stärken, die zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen beitragen und klima- sowie umweltbezogene Themen zielgruppengerecht vermitteln. Gefördert werden unter anderem Workshops, Vortragsreihen, multimediale Informationskampagnen und innovative Lehrkonzepte, die einen konkreten Mehrwert für nachhaltige Entwicklung und Umweltbewusstsein leisten.
Die Antragstellung ist jederzeit möglich; seit 01.01.2013 besteht eine unbefristete Frist für die Einreichung. Als Zuwendungsart wird ein Direktzuschuss gewährt. Voraussetzung für eine Bewilligung sind vollständige Angaben zum Förderansuchen, inklusive Nachweis zu parallelen Anträgen bei anderen Förderstellen, sowie die notwendige behördliche Genehmigung. Nach Abschluss der geförderten Maßnahme ist der Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung zu erbringen. Diese Förderung bietet eine attraktive Möglichkeit, um in Kärnten Umweltbildungsprojekte professionell umzusetzen und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Umwelt- und Klimaschutzkommunikation zu leisten.
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