Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Förderungsaktion für Jungunternehmen des Landes Salzburg NEU
Zuschüsse zur Unterstützung der Neugründung und/oder Übernahme von wettbewerbsfähigen kleinen oder mittleren Unternehmen in Salzburg. Antrag spätestens 6 Monate nach Betriebsgründung oder Investitionsbeginn. Laufzeit bis 31.12.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Neugründung und/oder Übernahme von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich eigenständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen des Anlagevermögens
- Ablösekosten (Übernahme von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Maschinen)
- Schuldübernahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- bisher nicht selbstständig tätig gewesen
- unselbstständige Tätigkeit innerhalb eines Jahres aufgeben
- einschlägige Gewerbeberechtigung und Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg
- Unternehmenssitz im Bundesland Salzburg
- Antragseinreichung innerhalb von 6 Monaten ab Betriebsgründung oder Investitionsbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Lebenslauf (Ausbildung und beruflicher Werdegang)
- Datenauszug des zuständigen Sozialversicherungsträgers
- Gewerbeschein
- Kostenvoranschläge/Rechnungen bzw. Übergabevertrag samt -bilanz bei Betriebsübernahme
- Anträge bzw. Zusagen/Absagen anderer Förderstellen zu diesem Projekt
Beschreibung
Die Förderungsaktion für Jungunternehmen des Landes Salzburg NEU unterstützt Gründer:innen sowie Übernehmer:innen kleiner und mittlerer Unternehmen dabei, wirtschaftlich eigenständige Betriebe in Salzburg aufzubauen. Mit einem Direktzuschuss von 10 % der Bemessungsgrundlage fördert das Programm Investitionen des Anlagevermögens, Ablösekosten für Räumlichkeiten, Einrichtungen oder Maschinen sowie die Übernahme bestehender Verbindlichkeiten. Voraussetzung für eine Förderung ist die erstmalige selbstständige Tätigkeit oder der Betriebsübernahme, die Aufgabe einer vorherigen unselbstständigen Beschäftigung innerhalb eines Jahres sowie eine einschlägige Gewerbeberechtigung und die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Salzburg. Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Betriebsgründung oder Investitionsbeginn eingereicht werden und gelten bis zum 31. Dezember 2025.
Die Förderung richtet sich an Einzelunternehmen, juristische Personen und Gesellschaften des Unternehmensrechts, deren Hauptsitz im Bundesland Salzburg liegt. Als förderfähige Ausgaben gelten Investitionen ab einer Mindestbemessungsgrundlage von 5.000 Euro bis maximal 100.000 Euro sowie unternehmensbezogene Schuldübernahmen. Um die Antragstellung zu ermöglichen, sind unter anderem Lebenslauf, Gewerbeschein, Kostenvoranschläge oder ein Übergabevertrag mit Bilanz sowie Nachweise weiterer Förderzusagen erforderlich. Die Auszahlung erfolgt als einmalige Prämie nach positiver Förderungszusage. Teilnehmende erhalten damit eine gezielte Starthilfe, um nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen und die regionale Wirtschaftskraft Salzburgs zu stärken.
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