Zuschuss

Förderungsbeiträge des Landes - GDN-K (Gesundheitsdienst für Nutztiere für Kärnten)

Landesbeiträge an die Geschäftsstelle des Gesundheitsdienstes für Nutztiere für Kärnten (GDN-K) zur teilweisen Finanzierung des laufenden Betriebes (Betriebskosten, Personalkosten) und für tiergesundheitliche Problemzonen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Finanzierung des laufenden Betriebes (Betriebskosten, Personalkosten) des GDN-K sowie Auszahlung von Landesmitteln für tiergesundheitliche Problemzonen im Bundesland Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitglied im Vorstand des GDN-K gemäß Tiergesundheitsdienstverordnung 2009, BGBl. II Nr. 434/2009 Anhang 2 Ziffer 6
  • Erfüllung der Anforderungen des GDN-K zur Finanzierung der Programmkosten

Beschreibung

Die Förderungsbeiträge des Landes Kärnten unterstützen den gemeinnützigen Verein Gesundheitsdienst für Nutztiere Kärnten (GDN-K) bei der Deckung der laufenden Betriebskosten sowie der Personalkosten und tragen gleichzeitig dazu bei, tiergesundheitliche Problemzonen im Bundesland gezielt zu bekämpfen. Mit diesen Zuschüssen werden zentrale Dienstleistungen zur Überwachung, Dokumentation und Beratung im Bereich der Nutztiergesundheit gestärkt. Als Mitglied im Vorstand des GDN-K fungiert das Amt der Kärntner Landesregierung gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer und der Landeskammer der Tierärzt:innen Kärntens gemäß Tiergesundheitsdienstverordnung 2009. Diese Partnerschaft sorgt dafür, dass die Mittel auf das Prinzip der Kostendeckung ausgerichtet sind und in enger Abstimmung mit den vereinsinternen Anforderungen eingesetzt werden.

Der Zuschuss richtet sich ausschließlich an die Geschäftsstelle des GDN-K als Zuwendungsempfänger:in und wird fortlaufend bewilligt, ohne eine festgesetzte Endfrist. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitgliedschaft im Vorstand des GDN-K gemäß den Vorgaben der Tiergesundheitsdienstverordnung 2009 sowie die Erfüllung der internen Anforderungen zur Finanzierung der Programmkosten. Die kontinuierliche Bereitstellung von Landesmitteln garantiert eine verlässliche Planungssicherheit für den Verein und trägt maßgeblich zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Tiergesundheitsdienstes in Kärnten bei. Antragstellungen können seit dem 1. Jänner 2014 erfolgt sein und werden laufend entgegengenommen, sodass eine durchgehende Unterstützung gewährleistet ist.

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