Zuschuss

Förderungsbeiträge für Publikationen

Förderbeiträge für veröffentlichte Publikationen mit Bezug zum Bundesland Oberösterreich an Verlage, Autoren, Vereine, Institutionen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen. Anträge bis 1. Dezember des laufenden Jahres vor Maßnahmenbeginn möglich.

Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
19.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Förderbeiträge für veröffentlichte Publikationen mit Bezug zum Bundesland Oberösterreich.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formloses Förderansuchen mit Projektbeschreibung
  • Kostenplan
  • Veröffentlichung eines Druckwerkes (Folder, Broschüren etc.) mit Nutzen für Bürger oder Bezug zu Landesveranstaltungen oder -projekten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Förderansuchen
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenplan

Beschreibung

Förderungsbeiträge für Publikationen unterstützen Verlage, Autor:innen, Vereine, Institutionen, Privatpersonen sowie öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich bei der Veröffentlichung von Druckwerken mit landesbezogenem Inhalt oder Nutzen für die Bürger:innen. Gefördert werden u. a. Folder, Broschüren und sonstige Printpublikationen, die inhaltlich auf Landesveranstaltungen, -projekte oder die kulturhistorische Vielfalt Oberösterreichs Bezug nehmen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei das Gesamtbudget jährlich zur Verfügung steht und Förderungswerber:innen keine Kosten entstehen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die inhaltliche Vielfalt und regionale Identität durch hochwertige Druckerzeugnisse zu stärken und die Öffentlichkeitsarbeit von Akteur:innen in den Bereichen Medien, Kultur und Bildung zu fördern.

Ein formloses Ansuchen mit Projektbeschreibung und Kostenplan ist bis spätestens 1. Dezember eines jeden Jahres vor Beginn der Druckmaßnahme einzureichen. Ergänzend sind Nachweise über die widmungsgemäße Verwendung (Belegexemplare, Originalrechnungen) beizulegen. Förderberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Oberösterreich. Die Bewerbungsunterlagen umfassen das formloses Förderansuchen, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie den Kostenplan. Die Einreichung erfolgt beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Abteilung Kommunikation und Medien in Linz. Ziel ist es, Projekte von regionalem Wert zu realisieren und die kulturelle und mediale Landschaft des Bundeslandes nachhaltig zu bereichern.

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