Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Vorarlberg
Förderstelle der Landwirtschaftskammer Vorarlberg für landwirtschaftliche Maßnahmen und Projekte wie Tierzucht, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Ausstellungen, Beihilfen und soziale Betriebshilfe. Gültig seit 01.01.2014, Anträge laufen fortlaufend.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen und Projekten im landwirtschaftlichen Bereich, insbesondere Information, Schulung und Aus- und Fortbildung von Züchtervereinigungen, Veranstaltung und Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Messen, Anlegen und Führen von Zuchtbüchern, Bestimmung genetischer Tierqualität sowie Ankaufsbeihilfen, Beiträge zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, Milchhygienemaßnahmen, Bergmaschinenförderung, soziale Betriebshilfe und weitere landwirtschaftliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der von der Landwirtschaftskammer definierten Förderungsvoraussetzungen
- Tätigkeit gemäß Tierzuchtrichtlinie oder sonstiger Vereinbarungen
Beschreibung
Die Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Vorarlberg richten sich an natürliche und juristische Personen, Interessenverbände sowie Vereine in der Region Vorarlberg, wobei insbesondere kleine und mittlere Betriebe (KMU) der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse begünstigt werden. Seit dem 01.01.2014 können laufend Anträge für Zuschüsse eingereicht werden, um eine Vielzahl landwirtschaftlicher Vorhaben zu unterstützen. Gefördert werden etwa Informations-, Schulungs- und Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Züchter:innen-Vereinigungen, die Veranstaltung oder Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Messen sowie das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung genetischer Tierqualität und der Förderung des Tierzuchtbereichs gemäß Tierzuchtrichtlinie.
Darüber hinaus umfasst das Förderangebot Ankaufsbeihilfen für agrartechnische Geräte, rückwirkende Bergmaschinenförderung, Beiträge zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, Milchhygienemaßnahmen und soziale Betriebshilfe. Die Landwirtschaftskammer definiert die spezifischen Voraussetzungen für jede Maßnahme, die auf der offiziellen Webseite und in der Zeitschrift „Unser Ländle“ bekanntgegeben werden. Die Förderstelle strebt eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Wirtschaft an, indem sie die Wettbewerbsfähigkeit, Qualitätssicherung und Innovationskraft landwirtschaftlicher Betriebe stärkt. Interessierte sollten die jeweils aktuellen Förderkriterien und Fristen prüfen, um von den kontinuierlich verfügbaren Zuschussmöglichkeiten bestmöglich zu profitieren.
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